Ausbildungszuschuss ist kein Einkommen

Lisa Herold (Name geändert) ist 21 Jahre alt. Sie macht eine Ausbildung zur Sozialarbeiterin. Lisa finanziert ihren Weg zum Traumberuf durch ihr Arbeitslosengeld, einen Ausbildungszuschuss und bekommt daneben noch eine Waisenrente, weil ihre Mutter früh gestorben ist. 38 Lehrstunden pro Woche muss sie absolvieren – in Theorie und Praxis. Das ist anstrengend, aber es macht Spaß.

Aber: Beinahe hätte Lisa Herold ihre Ausbildung abbrechen müssen. Weil das Arbeitslosengeld in Höhe von 750 Euro und der Ausbildungszuschuss in Höhe von 200 Euro gemeinsam den Ausgleichszulagen-Richtsatz übersteigen, wollte die Unfallversicherung ihr die Waisenrente aberkennen – Sie habe keinen Anspruch mehr darauf. Verzweifelt wandte sich die junge Frau an die AK.

So konnten wir helfen

AK-Expertin Sarah Baier übernahm den Fall und ging vor Gericht. Denn mit dem verbliebenen Geld konnte Lisa Herold nicht mehr existenzsichernd leben, geschweige denn ihre Ausbildung bezahlen.

Unsere Argumentation: Der Ausbildungszuschuss ist kein Einkommen oder Einkommensersatz. Er soll ausschließlich den finanziellen Mehraufwand im Rahmen der Ausbildung ausgleichen und dient nicht dem Lebensunterhalt. Das Gericht befand: Das Arbeitslosengeld allein reicht für Lisa Herolds Lebensunterhalt nicht. Sie erhielt rückwirkend 3.500 Euro und darf die Waisenrente in Höhe von 290 Euro bis zum Ende der Ausbildung weiterbeziehen – und dann sicher auf eigenen Füßen stehen.

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