Ex-Chef forderte fette Entschädigung

Michael H. traute seinen Augen nicht, als er vor wenigen Wochen seinen Briefkasten öffnete. Darin lag ein Schreiben vom Anwalt: Sein ehemaliger Chef forderte, wegen Verletzung der „Konkurrenzklausel“, 3 Monatsentgelte Entschädigung. In Summe: mehrere tausend Euro. 

Was ist eine Konkurrenzklausel?

Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des Arbeitgebers tätig zu werden. Ansonsten drohen hohe Geldbußen. 

So konnten wir helfen

Besorgt wandte sich Michael H. an unseren Arbeitsrechtsexperten Peter Eckel. Ein gute Idee, denn der AK-Experte gab nach Prüfung des Arbeitsvertrags Entwarnung.

Der Grund: Die Konkurrenzklausel tritt erst ab einem Bruttogehalt von 3.420 Euro in Kraft. „Gut, dass Michael H. nicht die Strafe zahlte, sondern gleich zu uns in die Beratung kam“, so Peter Eckel. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, den eigenen Arbeitsvertrag zu kennen.“

"Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag"

Wir wissen, dass es schwer ist, bei den vielen Vertrags-Bestimmungen den Überblick zu bewahren.

Aus diesem Grund bieten wir zwischen 24. September und 5. Oktober spezielle Beratungstage an.

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