Teures Medikament muss nicht mehr selbst bezahlt werden

Frau K. wurde nach einigen schweren Unfällen mit langer Krankengeschichte leider nie mehr vollständig gesund. Deshalb wurde ihr die Invaliditätspension gewährt. Mit knapp über 1.000 Euro kam Frau K. finanziell anfangs auch so einigermaßen über die Runden. Das änderte sich aber, als die Schmerzen unerträglich wurden und sie ein stärkeres Medikament brauchte. Dann der Schock: Die Krankenkasse verweigerte die notwendige Bewilligung – so war Frau K. gezwungen, das 200 Euro teure Präparat jeden Monat selbst zu bezahlen. Von einem Auskommen mit dem Einkommen war keine Rede mehr. Verzweifelt suchte die Schmerzpatientin Hilfe bei der AK.

So konnten wir helfen

Nachdem ein neuerlicher Anlauf zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse gescheitert war, übernahm die Arbeiterkammer Rechtschutz für Frau K. und brachte eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Der dabei erzielte Vergleich wurde von der Krankenkasse jedoch widerrufen. Aber unsere Sozialversicherungsexpertin Ulrike Oberauer blieb hartnäckig und kämpfte weiter. Mit Erfolg: Nach jahrelangem Tauziehen steht nun fest, dass Frau K. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten hat. Somit muss sie das schmerzlindernde Medikament nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen und hat eine - zumindest finanzielle - Sorge weniger.

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