Der traurige Fall des Helmut B.

Der 60-jährige Helmut B. arbeitete als Parkplatzkassier. In den Winternächten wurde es an seinem Arbeitsplatz - einem kleinen Kassenhäuschen - bitterkalt. Um sich zu wärmen, aktivierte er eine kleine Elektroheizung, die sich unter seinem Schreibtisch befand. Mit fatalen Folgen: Aufgrund seines Krankheitsbildes (Diabetes und Polyneuropathie) hatte Helmut B. keinerlei Schmerzgefühl in den Beinen. So spürte er nicht, dass ihn die Heizung schwer verbrannte. Als er es schlussendlich doch bemerkte, war es zu spät. Neben den äußeren Verletzungen, erlitt der Salzburger eine so schwere Durchblutungsstörung, dass den Ärzten nichts anderes übrig blieb als den Unterschenkel zu amputieren.

Als wäre das noch nicht schlimm genug, verlor Helmut B. aufgrund des langen Krankenstands auch den Job als Parkplatzkassier. Ab diesen Zeitpunkt war der Salzburger auf das Arbeitslosengeld angewiesen, das gerade einmal so hoch war, um die Kosten für Wohnen und Essen zu begleichen. Weitere mögliche Behandlungskosten hätte er kaum noch stemmen können.

So hoffte der 60-Jährige, aufgrund der Schwere seines Arbeitsunfalls, eine Unfallrente zu bekommen. Doch die Versicherung lehnte ab. Aus deren Sicht handelte es sich um keinen Arbeitsunfall. Die Amputation sei alleine die Folge einer Vorerkrankung gewesen. Umgehend wandte sich Helmut B. an die Arbeiterkammer Salzburg.

So konnten wir helfen

 AK-Expertin Sarah Baier übernahm den Fall. Sie klagte gegen den Bescheid der Unfallversicherung am Sozialgericht. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Amputation durch die Verbrennung am Arbeitsplatz verursacht worden war. Der Einsatz der Arbeiterkammer hat sich für Helmut B. bezahlt gemacht: Der Arbeitsunfall wurde letztendlich anerkannt. Das heißt: Der Salzburger erhält eine monatliche Unfallrente - seine Existenz ist damit gesichert.

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