Wenn Arbeiten einfach nicht mehr geht
Frau L. hat seit vielen Jahren unerträgliche Schmerzen. Grund dafür ist eine weltweit äußerst selten auftretende Erkrankung des Unterbauchs. Als der Zeitpunkt kam, wo an Arbeiten nicht mehr zu denken war, stellte sie einen Antrag auf Invaliditätspension. Gewährt wurde ihr allerdings das Rehabilitationsgeld: Das bekommen jene, die zwar als erwerbsunfähig eingeschätzt werden, eine Besserung des Zustandes aus medizinischer Sicht aber möglich ist.
Frau L. war mit dieser Leistung zufrieden – bis ihr das Rehabilitationsgeld unerwartet gestrichen wurde. Der Pensionsversicherungsträger begründete das damit, dass sich ihr Zustand gebessert habe und sie nunmehr wieder arbeiten könne. Frau L. fiel aus allen Wolken, da es zu keiner Besserung gekommen war, im Gegenteil: Ihre Schmerzen hatten sich leider weiter verschlimmert. Völlig entmutigt und den Tränen nahe wandte sie sich an die Salzburger Arbeiterkammer.
So haben wir geholfen
Beraterin Sarah Baier aus der Sozialpolitischen Abteilung übernahm für die schmerzgeplagte Frau die Vertretung vor dem Sozialgericht. Schnell zeigte sich, dass die Pensionsversicherung das Gutachten völlig falsch interpretiert hatte. Denn die Sachverständigen prognostizierten Frau L. Krankenstände von zumindest 14 Wochen pro Jahr. AK-Expertin Baier führte vor Gericht ins Feld, dass 7 Wochen Krankenstandsprognose bereits ausreichend sind, um Invalidität annehmen zu können. Damit waren die Voraussetzungen für die Invaliditätspension erfüllt und die AK schloss vor Gericht einen Vergleich mit der Pensionsversicherung. Frau L. hat nun zumindest eine Sorge weniger.