1.400 Euro zu wenig Kindergeld

Wie viele andere Väter nutzte auch Richard L. die Chance und blieb zwei Monate lang bei seiner neugeborenen Tochter zuhause.

Nach eigenen Berechnungen hätte Richard L. aufgrund seines Einkommens vor der Geburt der Tochter 66 Euro pro Tag – rund 2.000 Euro im Monat (Höchstbemessungsgrundlage) – an Kinderbetreuungsgeld erhalten sollen. So staunte er nicht schlecht, als der Bescheid von der Salzburger Gebietskrankenkasse ins Haus flatterte. Laut der SGKK stünden Richard L. nur 45 Euro pro Tag bzw. 1.300 Euro im Monat zu – was natürlich einen erheblichen finanziellen Einschnitt für die frischgebackene Familie bedeuten würde. Schnell wandte sich der Salzburger an die AK.

SV-Experte Christian Winter stellte fest, dass der Arbeitgeber das falsche Durchschnittseinkommen von Herrn Richard L. vor der Geburt der Tochter an die GKK gemeldet hatte. „Fälschlicherweise wurde hier nur das Grundgehalt, ohne monatliche Prämien und abzüglich eines Gehaltsvorschusses, berücksichtigt“, so Winter.

Aus Angst vor Konsequenzen im Job, wollte Richard L. keine Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber riskieren.

So haben wir geholfen

So machte AK-Experte Winter den Salzburger auf eine Alternativ-Lösung aufmerksam: Würde er die Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr vor der Geburt der Tochter durchführen, bekäme er einen neuen Einkommenssteuerbescheid (mit allen Jahreseinkünften). Dieser könnte dann alternativ für die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes eingereicht werden.

Herr Richard L. hat den Rat befolgt und den vom Finanzamt erhaltenen Bescheid an die GKK übermittelt – was zu einer Neuberechnung des Kindergeldes führte: diese ergab 2.000 Euro pro Monat (66 Euro pro Tag). Die Differenz von etwa 1.400 Euro wurde an den Salzburger rückwirkend ausbezahlt.

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Babyflaschen im Test

Beratungstage zum Kinderbetreuungsgeld

Die flexiblen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld bringen viele Vorteile. Gerne beraten wir Sie persönlich – einfach Termin vereinbaren!

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum