Verlust von 1.300 Euro vermieden

Frau R. hat im Mai 2018 ihr erstes Kind bekommen. Sie hat sich damals für das Kinderbetreuungsgeld-Konto und die längste Bezugsdauer entschieden. Sie erhält 14,53 Euro täglich, also 435 Euro im Monat. Der Bezug würde grundsätzlich noch bis 6.9.2020 dauern. Nun erwartet Frau R. ihr zweites Kind. Bei dieser Konstellation wird Frau R. für ihr zweites Kind ab Mutterschutzbeginn Anspruch auf Wochengeld haben, und zwar in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes für das erste Kind, also in Höhe von 14,53 Euro täglich. Das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind wird hingegen wegfallen, sobald Frau R. Wochengeld für das zweite erhält, da das Gesetz einen doppelten Leistungsbezug ausschließt. Frau R. würde also 1.365 Euro an Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind verlieren.

So konnten wir helfen

Beim Beratungsgespräch während der Kindersachenbörse erhielt Frau R. einen wertvollen Tipp: Sie kann die Bezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld verkürzen, auf diese Weise ihren Tagsatz beim Kinderbetreuungsgeld und in der Folge auch beim Wochengeld für das zweite Kind erhöhen. Außerdem vermeidet sie dadurch Verluste beim Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind. Frau R. gewann damit in Summe rund 200 Euro an Wochengeld für das zweite Kind und vermeidet einen Verlust von 1.365 Euro an Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind. 

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