Flug verspätet, oder Anschlussflug verpasst?

Familie S. hatte sich schon lange auf ihren Urlaub in Kuba gefreut. Varadero – dorthin sollte die Reise gehen – ist ein beliebter Ferienort auf der Karibik-Insel. Aber: Die Familie saß lange am Flughafen München fest. Das Flugzeug hob erst mit 5-stündiger Verspätung ab. Auch der Transfer zum gebuchten Hotel machte somit Probleme. Nach der Rückkehr wandte sich Familie S. an die Arbeiterkammer um nachzufragen, ob es wegen einer Flugverspätung die Möglichkeit eines Schadenersatzes gäbe.

Wie wir Familie S. helfen konnten:

Die Europäische Fluggastrechte-Verordnung regelt, wie Passagiere entschädigt werden müssen, wenn Flüge verspätet, überbucht oder annulliert sind, ein Anschlussflug verpasst wird oder etwas mit dem Gepäck nicht stimmt.

Für die Berater der AK war klar: Für die 5 Stunden Verspätung stehen dem Ehepaar 1.200 Euro Entschädigung zu – Sie forderten das Geld erfolgreich bei der Fluglinie ein.

Tipp

Kennen Sie Ihre Rechte als Fluggast und rund um das Thema Reisen? Die wichtigsten Infos finden Sie hier.

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