1400 Euro mehr Kinderbetreuungsgeld

In Folge der Corona-Krise sind tausende Menschen völlig unerwartet arbeitslos geworden. Besonders dramatisch ist diese Situation dann, wenn frischgebackene Eltern ihren Job verlieren – wie Herr A., der wenige Wochen nach der Geburt des ersten Kindes in der Corona-Krise gekündigt wurde mit nur geringen Aussichten auf Wiedereinstellung. Zur Freude über das neue Glück, kamen wachsende finanzielle Sorgen. Kein Wunder: Im Job hatte Herr A. 2200 Euro netto verdient, das Arbeitslosengeld beträgt hingegen nur 1300 Euro.

So konnten wir helfen

Vor der Geburt erkundigte sich Herr A. bereits über seine Karenzmöglichkeiten, hatte sich jedoch aufgrund seines damaligen Jobs dagegen entschieden. Nunmehr wollte er seine Möglichkeiten neuerlich abklären und wandte sich an die Sozialrechtsberatung der AK Salzburg.

Unsere Expertin Sarah Baier wusste: Die Arbeitslosigkeit wird durch die Karenz unterbrochen. Und: Der Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds setzt zwar eine Erwerbstätigkeit voraus, allerdings nur vor Geburt des Kindes. Für Herrn A. bedeutet das: Statt 1300 Euro Arbeitslosengeld kann er einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld von 2000 Euro beziehen. Insgesamt erhält er somit insgesamt rund 1400 Euro mehr – Geld das die junge Familie ohnehin dringend benötigt. 

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