Versicherung: AK setzt sich für 80-Jährige ein

Eva S. ist 80 Jahre alt. Bei einem Sturz verletzt sich die Salzburger Pensionistin so schwer, dass sie fortan mit einer dauerhaften Invalidität leben muss. Die Unfallversicherung spricht der älteren Dame eine Schadenssumme von 15.396 Euro zu. Aber: Diesen Betrag würde sie nicht – wie branchenüblich – auf einmal, sondern in Monatsraten zu 120 Euro für die nächsten zehn Jahre ausbezahlt bekommen. Schuld ist eine Vertragsklausel, die nur für Personen ab dem 75. Lebensjahr gilt. Bei einem vorzeitigen Ableben, wird die Auszahlung sogar eingestellt.

Eva S. fühlt sich von der Versicherung diskriminiert. Jahrzehntelang hatte sie ihre Beiträge pünktlich bezahlt, ohne jemals eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Als die eigenen Klärungsversuche scheitern, wendet sich die 80-jährige Dame an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer.

Wie konnten wir helfen:

Den Fall übernimmt AK-Konsumentenschützerin Daniela Gabler. Auch sie ortet hier eine Altersdiskriminierung. „Es ist skurril und sachlich nicht gerechtfertigt, dass es solche Bedingungen bei Versicherungen gibt“, so Daniela Gabler. „Ältere Menschen werden hier grob benachteiligt.“

Die AK interveniert. Doch das Versicherungsunternehmen sieht den Vorwurf der Diskriminierung nicht begründet. Diese Art der Invaliditätsleistung sei gängige Praxis, heißt es vom Unternehmen.

Die AK-Expertin lässt nicht locker und setzt sich weiter für die 80-jährige Salzburgerin ein. Mit Erfolg: Die Arbeiterkammer handelt mit der Versicherung eine Kulanzlösung aus. Das Unternehmen überweist letztendlich die gesamten 15.396 Euro auf das Konto von Eva S.

Tipp

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