Beratung lohnt sich

Frau B. hat im Juni 2018 ihr erstes Kind zur Welt gebracht. Der Mutterschutz hat bereits im April 2018 begonnen. Bis zur Meldung der Schwangerschaft hatte sie regelmäßig Überstunden geleistet und dafür monatlich ein um 400 Euro höheres Nettogehalt erhalten. Ihr Wochengeld wurde von der zuständigen Krankenkasse vom Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Mutterschutzbeginn, also ohne die Überstunden berechnet. Deshalb wandte sich Frau B. an die Arbeiterkammer und ließ sich beraten.

So konnten wir helfen

AK-Expertin Gerda Klingenbrunner empfahl der Betroffenen, bei der Krankenkasse eine vom Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung – also inklusive Überstunden – vorzulegen.

Denn: Laut eines Urteils des Obersten Gerichtshofes (OGH) müssen vor der Schwangerschaft geleistete Überstunden jetzt zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen werden. Durch die Einberechnung der Überstunden bekommt Fr. B. insgesamt um 1.750 Euro mehr Wochengeld.

Frau B. kann sich doppelt freuen, denn das höhere Wochengeld wirkt sich auch positiv auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) aus. Denn: Das eaKBG beträgt 80 Prozent des (nunmehr höheren) Wochengeldes.

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