16.000 Euro für beeinträchtigten Arbeitnehmer
Vor mehreren Wochen wandte sich Andreas W (Name abgeändert) an unsere Arbeitsrechtsberatung. Er war am Boden zerstört, weil er von seinem Arbeitgeber grundlos gekündigt worden war. Er machte sich große Sorgen um seine Zukunft, weil er befürchtete aufgrund seiner Behinderung nur schwer einen neuen Job zu finden. Daher wandte er sich an uns.
So konnten wir helfen
Unsere Rechtsberatung hat daraufhin die Kündigung geprüft und konnte feststellen, dass diese rechtswidrig war. Der Grund dafür war, dass Menschen mit Behinderung in den meisten Fällen einen erhöhten Kündigungsschutz haben. Dieser wurde vom Chef aber komplett ignoriert. Der Kündigung hätte zuerst vom Behindertenausschuss des Sozialministeriums zugestimmt werden müssen - was aber nicht geschah. Unsere Juristen beeinspruchten daher die rechtswidrige Kündigung. Mit Erfolg: Andreas W. erhielt eine Kündigungsentschädigung in Höhe von 16.000 €.