Von früh bis spät kochen ohne Überstunden

Von 8 Uhr morgens bis spät in die Nacht arbeiten – derartige Dienste standen für Andreas A., einem Koch aus Salzburg, an der Tagesordnung. Schnell sammelte er mehr als 200 Überstunden – umgerechnet sind das über fünf 40-Stunden-Wochen.

Als Andreas A. seinen Chef bat, ihm die Überstunden auszuzahlen, lehnte dieser ab. Erst nach mehrmaligem Nachfragen lenkte der Restaurantbesitzer ein. Für 200 Überstunden bot er ihm „dankenswerterweise“ 100 Euro Entschädigung an. Dieses Angebot brachte das Fass zum Überlaufen. Daraufhin ließ sich Herr A. in unserer Arbeitsrecht-Abteilung beraten.

So konnten wir helfen

Unserer Berater intervenierten beim Restaurantbesitzer. Doch dieser empfand es nicht für wichtig genug, seinen Mitarbeiter für die Überstunden angemessen zu entschädigen. Wir klagten! Das Gericht gab uns Recht und sprach Andreas A. eine Entschädigung in der Höhe von 4.500 Euro zu.

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