Magdalena N. bekommt 1.038,30 Euro vom Finanzamt zurück

(AK-)Beratung lohnt sich

Wie so viele Student:innen geht Magdalena N. während ihres Studiums einer (Neben-)Beschäftigung nach. Aus einer anfänglich geringfügigen Tätigkeit wurden im Lauf der Jahre immer mehr Stunden. Seit 1,5 Jahren arbeitet Magdalena sogar Vollzeit, weil nur noch einzelne Prüfungen und die Masterarbeit ausständig sind.

In all den Jahren hat sich Magdalena nie um Arbeitnehmerinnenveranlagung gekümmert, weil sie dachte, dass sie sowieso nichts absetzen kann. Als sie beim Scrollen durch ihren Newsfeed ein Posting zum AK-Steuerlöscher entdeckte, wurde sie neugierig und vereinbarte einen Termin. Eine gute Entscheidung wie sich herausstellen sollte.

Zwar war die Gutschrift der Sozialversicherungsbeiträge (=Negativsteuer) in Folge ihrer Teilzeitarbeit automatisch überwiesen worden, in ihrem Vollzeit-Dienstverhältnis konnte sie jedoch zahlreiche Werbungskosten, das sind berufs- bzw. ausbildungsrelevante Kosten, absetzen. Die AK-Expert:innen wussten, dass sie einen Teil ihrer Handy- und Internetkosten (in der Regel 60 %), ihr neues iPhone und ihren neuen Laptop abschreiben konnte.

Doch damit noch nicht genug: Magdalena hatte mehrere hundert Euro für Fachbücher, Schreibutensilien, Kopierpapier, etc. ausgegeben. Außerdem musste sie aufgrund ihres Studiums ein 4-wöchiges Pflichtpraktikum in Bischofshofen machen. Die Fahrtstrecke legte sie in ihrem Privat-Pkw zurück und konnte daher Kilometergeld und für die ersten 5 Tage ihres Praktikums Taggelder absetzen.  Insgesamt kamen so 3461 Euro an Werbungskosten zusammen. Aufgrund des geltenden Steuersatzes von 30 Prozent bekam Magdalena 1038,30 Euro an Gutschrift ausbezahlt.

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