Chef forderte "Kopfgeld" zurück

Über eine Zeitarbeitsfirma war Robert K. in einem renommierten Hotel in der Stadt Salzburg beschäftigt. Er machte seine Sache dort so gut, dass der Betrieb ihn fix übernehmen wollte. Er willigte ein. Wenig später die Ernüchterung, er hatte sich den Job ganz anders vorgestellt. Robert K. kündigte.

Dann die böse Überraschung. Der Hotel-Chef wies den Arbeitnehmer auf eine Klausel im Arbeitsvertrag hin, wonach er nur kündigen könnte, wenn er eine Abfindungssumme in der Höhe von 2.690 Euro bezahle.

Was Robert K. nicht wusste: Das Hotel überwies der Zeitarbeitsfirma eine Art Kopfgeld. Mit dieser Ablösesumme, ähnlich wie beim Fußball, sicherten sie sich die Dienste des Salzburgers. Als er kündigen wollte, verlangte die Hotelleitung das Geld zurück. Fassungslos wandte er sich an unsere Rechtsberatung.

So konnten wir helfen

Gut, dass Robert K. zu uns in die Beratung kam. Wir konnten ihn beruhigen: Derartige Vertragsklauseln sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch verboten. Wir sicherten ihm im Fall eines Streits Rechtsschutz zu. Mit unserer Unterstützung im Rücken reichte Robert K. die Kündigung ein. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen akzeptierte die Hotel-Führung den Willen des Salzburgers.

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