So nicht - Überstunden mit Unterbezahlung

Ein Lehrling (19) leistete 200 Überstunden. Diese bekam er aber nicht so bezahlt, wie es das Gesetz vorsieht: Statt 22 erhielt der angehende Kälteanlagentechniker nur 4 Euro Zuschlag pro Überstunde. Aber das war noch nicht alles – sein Lehrherr zog ihm die Internatskosten zur Gänze ab. Auch das ist rechtlich nicht OK, da laut Kollektivvertrag Lehrlingen nach Abzug der Internatskosten noch 60 Prozent der Lehrlingsentschädigung übrig bleiben müssen. Der junge Mann wandte sich an Jürgen Fischer, Referent für Jugend- und Lehrlingsschutz der Arbeiterkammer Salzburg.

So haben wir geholfen

Unser Experte prüfte die Angaben des Lehrlings und half dem jungen Mann die berechtigten Forderungen an den Arbeitgeber zu formulieren. Mit Erfolg: Der Kälteanlagentechniker in spe erhielt von seinem Chef über 5.000 Euro an vorenthaltenen Überstundenzuschlägen und zu viel berechneten Internatskosten zurück. 

Tipp/Hinweis/Achtung

Rechtsinfo: Wenn Lehrlinge das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene (zB bei der Arbeitszeit). Bei der Berechnung der Überstundenentlohnung ist daher der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn, bzw. Angestelltengehalt heranzuziehen.

TIPP

Arbeitszeiten aufschreiben und Überstunden rasch einfordern. Hilfreich ist dabei der AK-Zeitspeicher.

AK-Erfolg: Lehrlinge müssen Internat nicht mehr selbst bezahlen

Erfreulich – eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer wurde nun endlich Wirklichkeit. Seit 1.Jänner 2018 gilt: Der oder die Lehrberechtigte muss die Internatskosten tragen, kann aber einen Ersatz dieser Kosten bei der zuständigen Lehrlingsstelle beantragen. Das heißt für Lehrlinge: Keine Kosten mehr!

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