Junge Mutter beinahe um 8.500 Euro umgefallen
Frau U. wollte sich in der Arbeiterkammer über das Kinderbetreuungsgeld für ihr zweites Kind informieren. Im Zuge der Beratung kam die Sprache auch auf das Kinderbetreuungsgeld für ihren erstgeborenen Sohn. Ricarda Radlegger aus der Abteilung für Sozialpolitik kam der von Frau U. genannte Betrag aber viel zu niedrig vor ...
So konnten wir helfen
Die AK-Expertin nahm die damaligen Unterlagen ganz genau unter die Lupe. Sie sollte mit ihrem Verdacht recht behalten.
Bei der Überprüfung der Bestätigungen über die Höhe des Wochen- und Kinderbetreuungsgeldes, entdeckte Radlegger einen folgenschweren Berechnungsfehler. Frau U. hatte bei ihrem ersten Sohn die einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld-Variante gewählt und bekam diese fälschlicherweise nur in der Höhe von 33 Euro täglich. Eigentlich hätte sie aber den Höchstsatz von 66 Euro pro Tag erhalten müssen.
Die AK-Expertin intervenierte bei der ÖGK, die diesen Fehler sofort eingestand und Frau U. mittlerweile das ausständige Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 8.514 Euro überwiesen hat.
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