5.10.2023

14.000 Euro an zusätzlicher Abfertigung für Stefan S.

Nach seinem Pensionsantritt ließ Herr S. seine Abfertigung zur Sicherheit von der Arbeiterkammer überprüfen. Die AK-Expert:innen der Rechtsabteilung stellten fest, dass sein Abfertigungsanspruch falsch berechnet worden war – nach Intervention der Arbeiterkammer Salzburg bekam Herr S. zusätzliche 14.000 Euro überwiesen. AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder: „Immer weniger Arbeitnehmer:innen haben wie Herr S. das Glück hohe Ansprüche aufgrund der Abfertigung ausbezahlt zu bekommen. Personen im neuen Abfertigungsmodell werden nämlich stark benachteiligt. Damit nach Pensionsantritt auch Beschäftigte in der Abfertigung neu ein Brutto-Jahresentgelt bekommen, fordern wir eine Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitgeber auf mindestens 2,5 Prozent.“

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nach Antritt seiner wohlverdienten Pension wollte Herr S. auf Nummer sicher gehen und ließ seine Endabrechnung in der AK Salzburg prüfen. Schnell stellte sich heraus, dass die Abfertigung vom Unternehmen falsch berechnet wurde. Nach 25 Dienstjahren hat Herr S. gemäß Abfertigung alt einen Anspruch auf 12 Brutto-Monatsentgelte. Er bekam jedoch lediglich 9 ausbezahlt. Die Arbeiterkammer Salzburg intervenierte umgehend beim ehemaligen Arbeitgeber. Dieser zeigte sich einsichtig und korrigierte den Fehler. Herr S. bekam zusätzlich zu den bereits erhaltenen 34.000 Euro weitere 14.000 Euro überwiesen. Insgesamt betrug die Abfertigung 48.000 Euro brutto.

„Wir sind immer wieder mit Berechnungsfehlern bei der Abfertigung alt konfrontiert. Beim geringsten Zweifel rate ich zur Kontrolle durch die Expert:innen der AK“, so AK-Präsident Peter Eder. Häufige Fehler seien die Annahme einer zu kurzen Beschäftigungsdauer oder eine falsche Berechnungsbasis beim Entgelt.

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Abfertigungsrechner

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Die Unterschiede im Abfertigungsrecht

Seit 1. Jänner 2003 gelten in Österreich 2 Abfertigungsrechte. Die Abfertigung alt gilt für Personen, die vor dem 1. Jänner 2003 in einem Betrieb zu arbeiten begonnen und diesen seitdem nicht gewechselt haben. Wenn sie nun etwa in Pension gehen oder gekündigt werden, erhalten sie bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 9 Brutto-Monatsentgelte und ab einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit 12 Brutto-Monatsentgelte. Auszuzahlen ist die Abfertigung vom Betrieb.

Bei der Abfertigung neu leistet der Betrieb monatlich 1,53% des Brutto-Monatsentgelts inklusive Sonderzahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse. Der Vorteil: Da die Beiträge an eine betriebliche Vorsorgekasse gehen, muss nicht mehr mindestens 3 Jahre im selben Betrieb gearbeitet werden. Auch verfallen die Ansprüche nicht, wenn der Beschäftigte selbst kündigt. Ein großer Nachteil: In der Realität werden 12 Brutto-Monatsentgelte am Ende eines Arbeitslebens nicht erreicht.

AK fordert Erhöhung des Arbeitgeber:innen-Beitrags

„20 Jahre nach Einführung der Abfertigung neu zeigt sich, dass die angenommene Verzinsung illusorisch war. Um auch im neuen Abfertigungsmodell nach einem Arbeitsleben ein Brutto-Jahresentgelt ausbezahlt zu bekommen, müssen die Beitragszahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf mindestens 2,5 Prozent erhöht werden“, fordert AK-Präsident Peter Eder. Außerdem braucht es laut Eder die Umstellung auf ein gemeinnütziges System, eine drastische Reduzierung der Verwaltungskosten der Vorsorgekassen und eine Garantie für eine Inflationssicherung der veranlagten Beiträge.

AK-TIPP

Bei der Überprüfung der Ansprüche hilft der AK-Abfertigungsrechner. Ein persönlicher Beratungstermin kann unter T.  +43 (0)662 86 87 88 vereinbart werden.


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