Erfolg für pflegende Angehörige vor Gericht
Aufgrund eines Schlaganfalls ist der Ehemann von Roswitha R. (Name geändert) nicht mehr in der Lage, sein Leben eigenständig zu bewältigen. Sei es beim Ankleiden, Gehen oder Duschen, er ist stets auf die Hilfe seiner Frau angewiesen.
Als finanzielle Unterstützung erhält der Gatte Pflegegeld der Stufe 2, was Roswitha R. zu wenig erschien. Kein Wunder, denn sie musste sich neben ihrer durchgehenden Pflegetätigkeit, ganz alleine um den Haushalt kümmern. So beantragte sie für ihren Mann die Erhöhung des Pflegegelds bei der Pensionsversicherungsanstalt. Die PVA weigerte sich aber, die Pflegestufe zu erhöhen. Als eigene Bemühungen ins Leere gingen, wandte sich die Salzburgerin an unsere Sozialversicherungsberatung.
So konnten wir helfen
Unsere Kollegin Sarah Baier übernahm den Fall. Auch aus ihrer Sicht, war die Erhöhung des Pflegegeldes mehr als gerechtfertigt. So reichte sie für Roswitha R. gegen die Pensionsversicherungsanstalt Klage ein. Mit Erfolg: Der Gatte erhält künftig Pflegegeld der Stufe 3 – das heißt: ca. 2.000 Euro mehr jedes Jahr – und eine einmalige Nachzahlung von 809 Euro.
Hinweis
Um den enormen Pflegeaufwand vor Gericht aufzuzeigen, nutzte Frau Resch ein neues AK-Service: Unser AK-Pflegetagebuch hilft pflegenden Angehörigen den Hilfsbedarf ganz genau zu dokumentieren. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen.