Schwer krank, arbeitslos? Wenn die Versicherung für den Kredit einspringt
Eine Kreditrestschuldversicherung für Konsum- und Hypothekarkredite ist sinnvoll, weil diese im Todesfall des Kreditnehmers die offene Kreditsumme abdeckt. Neben dem Ablebensschutz gibt es auch frei wählbare oder automatisch inkludierte Zusatztarife, die allerdings den Kredit stark verteuern können. KonsumentInnen sollten sich ihren Bedarf daher gut überlegen und danach eine Kreditversicherung auswählen. Ein AK Test bei sechs Banken in Wien zeigt, dass es bei den Leistungen und Prämien große Unterschiede gibt.
Große Prämienunterschiede
Die AK hat die Tarife von Kreditrestschuldversicherungen von sechs Banken in Wien geprüft. Die Kreditrestschuldversicherung ist eine sinnvolle Hinterbliebenenvorsorge. Es gibt sehr unterschiedliche Tarife, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Prämien für die Absicherung eines Konsum- und Hypothekarkredits.
Konkret zeigt der AK Test: Die von den sechs Banken angebotenen Tarife für die Absicherung eines Konsumkredites (10.000 Euro, fünf Jahre Laufzeit, eine/n Kredit- bzw. VersicherungsnehmerIn) kosten zwischen 74,67 (Bank Austria/Ergo) und 566,94 Euro (Raiffeisen/Uniqa). Der Tarif der Raiffeisenlandesbank NÖ Wien inkludiert nicht nur den Ablebensschutz, sondern auch automatisch „Arbeitsunfähigkeit“ als Zusatzschutz.
Für einen Hypothekarkredit (100.000 Euro, 20 Jahre Laufzeit, zwei Kredit- bzw. VersicherungsnehmerInnen) zwischen 1.332,66 Euro (Oberbank/Generali) und 4.581,60 Euro (Erste Bank/Wiener Städtische). Der Tarif der Oberbank inkludiert einen Bonus. Generell: In den Prämien können Boni oder Rabatte eingerechnet sein.
„Zusatztarife sollten Sie sich gut überlegen“, raten die AK Konsumentenschützer:innen. Sie sind entweder automatisch im Tarif inkludiert oder frei wählbar für Unfalltod, Unfallinvalidität, Berufsunfähigkeit, Arbeits-, Erwerbsunfähigkeit, schwere Erkrankung oder Arbeitslosigkeit.“
Durch die unterschiedlichen Zusatztarife wird ein Vergleich schwierig. Die Zusatztarife haben überdies Einschränkungen und sind an Bedingungen geknüpft. So heißt es zum Beispiel in den Klauseln einer Kreditversicherung: Gemäß Bedingungen ist Arbeitslosigkeit, die innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt oder bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits bestand, nicht versichert (Wartezeit).
Auch kann der Bezug von Versicherungsleistung zeitlich limitiert oder an den Bezug von AMS-Geld geknüpft sein. „Die zahlreichen Einschränkungen sind KonsumentInnen erfahrungsgemäß nicht bewusst. „Außerdem verteuern die Zusatztarife die Prämie – die Bank hat durch die Vermittlungsprovisionen ein ausgeprägtes Eigeninteresse, diese Tarife zu verkaufen“, sagen die AK Expert:innen.
Verlangt die Bank eine Kreditversicherung, dann ist die Prämie im Effektivzinssatz, also in den Gesamtkosten, einzurechnen. In dem von der AK angenommenen Berechnungsbeispiel (10.000 Euro-Kredit, fünf Jahre Laufzeit; Nominalzinssatz 5,5 Prozent) beträgt der Effektivzinssatz eines Kredites ohne einer Kreditrestschuldversicherung 6,56 Prozent. Der Effektivzinssatz steigt auf 8,96 Prozent, wenn die Prämienhöhe (567 Euro) in den Kreditvertragskosten eingerechnet wird. „Dieses Beispiel zeigt, dass die Auswahl einer Kreditversicherung gut überlegt sein will.“ Die Bank hat dem Kunden verpflichtend ein Produktinformationsblatt zum Tarif auszuhändigen. Im Life Insurance Product Information Document (kurz: LIPID) sind die wichtigsten Eckpunkte der Versicherung aufgelistet.
Alle Kosten komplett angeben!
Es gibt beträchtliche Prämien- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen bei Kreditrestschuldversicherungen. Das zeigt ein aktueller AK Vergleich. Es gibt gesetzlichen Regelungsbedarf, um die Nebenkosten durch Kreditversicherungen transparenter zu machen. Die AK verlangt: Eine Kreditversicherung, egal, ob freiwillig abgeschlossen oder verlangt, soll immer in den Effektivzinssatz bzw. in die Gesamtkosten eingerechnet werden.
Derzeit sind die Prämien für Kreditversicherungen nur dann verpflichtend in die Kreditkosten und im Effektivzinssatz einzurechnen, wenn die Bank den Abschluss einer Versicherung verlangt hat. Die AK registriert in der Beratung von KreditnehmerInnen immer wieder Probleme mit Kreditversicherungen. Ein Hauptpunkt der Beschwerden: teure Prämien für Kreditversicherungen sind zu bezahlen – sehr häufig als hohe Einmalprämie zu Vertragsbeginn, die dem Kreditbetrag zugeschlagen wird. Die betroffenen KonsumentInnen berichten immer wieder, dass der Vertragsabschluss der Versicherung nicht freiwillig war; trotzdem ist die Prämie nicht in die Gesamtkosten bzw. den Effektivzinssatz eingerechnet.
Die AK fordert, dass die dehnbare Bestimmung zu freiwilligen Vertragsabschlüssen fällt und eine Kreditversicherung – egal, ob freiwillig abgeschlossen oder verlangt – immer im Effektivzinssatz bzw. in den Gesamtkosten einzurechnen ist. Das soll in der EU VerbraucherInnenkreditrichtlinie oder dem österreichischen VerbraucherInnenkreditgesetz geregelt werden.
Eine weitere konsumentenfreundliche Forderung besteht darin, dass hohe Einmalprämien nicht auf den Kreditbetrag aufgeschlagen werden dürfen – das soll gesetzlich verboten werden. Ein Beispiel: Beträgt die Kreditsumme 10.000 Euro und die Einmalprämie einer Kreditversicherung 1.000 Euro, so sollte der Prämienbetrag nicht zu den 10.000 Euro addiert werden. Denn beträgt der Kreditbetrag 11.000 Euro, dann ist die Einmalprämie de facto kreditfinanziert – der/die Kreditnehmer/in zahlt nämlich Zinsen und Spesen, die sich aus der Berechnungsbasis von 11.000 Euro ergeben.