Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) wird von den Genossenschaften als Teil der monatlichen „Miete“ verlangt. Von ihm werden Reparaturen, Sanierungen und Verbesserungen der Wohnhausanlage bezahlt.

Je älter das Haus, desto höher der Beitrag

In den ersten fünf Jahren ab Erstbezug beträgt der EVB monatlich 0,50 Euro pro Quadratmeter. Am dem sechsten Jahr kommen monatlich 0,06 Euro für jedes Jahr des Gebäudealters dazu. Bei 2 Euro pro Quadratmeter im Monat ist Schluss, mehr darf nicht verlangt werden.

Beispiel

Erstbezug August 2013: EVB beträgt monatlich 0,50 Euro pro Quadratmeter.
Ab September 2018: monatlich 0,56 Euro pro Quadratmeter.
Ab September 2019: monatlich 0,62 Euro pro Quadratmeter.

Ist die EVB-Jahresabrechnung vom Jahr 2015 im Minus, kann der EVB noch bis 31.12.2018 höher ausfallen.
Das hat der Gesetzgeber als Übergangsregelung eingerichtet.

Die Genossenschaft muss den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag bis 30.6. des Folgejahres abrechnen, also den MieterInnen eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung stellen. Eine Einspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Ob die Genossenschaft beispielsweise den günstigeren Installateur nimmt oder den teureren, ist allein Angelegenheit der Genossenschaft. Die MieterInnen haben dabei kein Mitspracherecht. Vor Gericht kann nur überprüft werden, ob der EVB in der korrekten Höhe eingehoben wird und für den Fall der Rückzahlung, ob der Rückzahlungsbetrag korrekt ist.

Achtung

Verwendet die Genossenschaft den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nicht innerhalb von 20 Jahren, muss er zurückbezahlt werden.


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