Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr hat die AK für Mieter/-innen erreicht.
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) wird von den Genossenschaften als Teil der monatlichen „Miete“ verlangt. Von ihm werden Reparaturen, Sanierungen und Verbesserungen der Wohnhausanlage bezahlt.
In den ersten fünf Jahren ab Erstbezug beträgt der EVB monatlich 0,50 Euro pro Quadratmeter. Am dem sechsten Jahr kommen monatlich 0,06 Euro für jedes Jahr des Gebäudealters dazu. Bei 2 Euro pro Quadratmeter im Monat ist Schluss, mehr darf nicht verlangt werden.
Beispiel
Erstbezug August 2013: EVB beträgt monatlich 0,50 Euro pro Quadratmeter.Die Genossenschaft muss den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag bis 30.6. des Folgejahres abrechnen, also den MieterInnen eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung stellen. Eine Einspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Ob die Genossenschaft beispielsweise den günstigeren Installateur nimmt oder den teureren, ist allein Angelegenheit der Genossenschaft. Die MieterInnen haben dabei kein Mitspracherecht. Vor Gericht kann nur überprüft werden, ob der EVB in der korrekten Höhe eingehoben wird und für den Fall der Rückzahlung, ob der Rückzahlungsbetrag korrekt ist.
Achtung
Verwendet die Genossenschaft den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nicht innerhalb von 20 Jahren, muss er zurückbezahlt werden.
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