Salzburg AG
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11.9.2023

FAQ zu Salzburg AG-Rückzahlung

Wir haben mit der Salzburg AG bzw. Salzburg Ökoenergie GmbH (Salzburg Öko) eine außergerichtliche Einigung erzielen können. Damit konnte ein langjähriger Rechtsstreit vermieden und eine rasche Entlastung für von den Strompreiserhöhungen betroffenen Kund:innen erzielt werden. Das heißt: Salzburg AG-Kund:innen bekommen abhängig von ihrem Jahresverbrauch bis zu 500 Euro zurück.

Wer erhält eine Rückzahlung?

Alle privaten Stromkund:innen der Salzburg AG bzw. Salzburg Öko, welche von den Preiserhöhungen betroffen sind und deren Jahresverbrauch je Zähler über 2.900 kWh liegt. 

Wie hoch ist die Rückzahlung?

Die Rückzahlung erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Jahresverbrauch.

Für die Haushaltsstromtarife Privat OK, Online Privat OK, Privat OK Leistung oder Strom Privat Basis bzw. Öko Privat, Öko Online, Öko Privat mit Umweltzeichen oder Öko Privat Basis:

  • EUR 170,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr haben,
  • EUR 130,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von 4.001 bis 6.000 kWh pro Jahr haben und
  • EUR 100,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von 2.901 bis 4.000 kWh pro Jahr haben,  

Für die Heizstromtarife Stromwärme OK Tag/Nacht, Wärmepumpe OK bzw. ÖKO Stromwärme Tag/Nacht, ÖKO Wärmepumpe (nicht für Boiler, siehe weiter unten):

  • EUR 500,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von über 10.000 kWh pro Jahr haben
  • EUR 300,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von 5.001 bis 10.000 kWh pro Jahr haben
  • EUR 150,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von 2.901 bis 5.000 kWh pro Jahr haben

Für die Boilerstromtarife Stromwärme OK Tag/Nacht bzw. ÖKO Stromwärme Tag/Nacht:

  • EUR 250,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von über 5.001 kWh pro Jahr haben,
  • EUR 100,00 an Kund:innen, die einen Verbrauch von 2.901 bis 5.000 kWh pro Jahr haben,

Wichtig

Verbräuche von unter 2.900 kWh sind von den Strompreiserhöhungen weniger betroffen, weshalb keine Rückzahlung erfolgt. Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh wirkt die Strompreisbremse. Eine Maßnahme, für die wir uns stark gemacht haben. 

Wann erfolgt die Rückzahlung bzw. muss diese beantragt werden?

Alle betroffenen Kund:innen werden von der Salzburg AG oder Salzburg ÖKO schriftlich informiert.

Die Rückzahlung erfolgt bis Mitte November 2023 an jene Kund:innen automatisch, deren Bankdaten zu Zahlungszwecken bei der Salzburg AG oder der Salzburg ÖKO hinterlegt sind (SEPA Lastschrift). Eine Kontaktaufnahme ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Alle anderen betroffenen Kund:innen werden im Informationsschreiben aufgefordert, ihre Bankdaten bekannt zu geben. Die Rückzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen ab Bekanntgabe. 

Was ist mit Stromdirektheizungen ohne eigene Stromzähler (zB. Infrarotheizungen)?

Eine systematische Erfassung ohne eigene Zähler ist nicht möglich. Um den genauen Sachverhalt zu klären, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: konsumentenschutz@ak-salzburg.at bzw. +43 (0)662 86 87-90

Erfolgt mit der Rückzahlung eine Umstellung auf die neuen Tarife der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO?

Nein, die Rückzahlung erhalten alle betroffenen Kund:innen unabhängig davon, ob bereits auf die neuen Tarife umgestellt wurde.

Neue Tarife

Hier alle Infos zu den ab 1. Juni 2023 eingeführten Salzburg AG-Tarifen: https://sbg.arbeiterkammer.at/stromtarif. Die neuen und billigeren Tarife wurden durch unser Strompreisgutachten ermöglicht. 

Werden die Strompreise von der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO gesenkt (FreistromTage)?

Zuletzt erfolgte eine Strompreissenkung durch die Einführung der neuen Tarife ab 1. Juni 2023.

Aktuell werden 21 FreistromTage für eine Vertragsbindung von einem Jahr angeboten. Das entspricht einem Rabatt auf den Energiegrund- und arbeitspreis von 5,8 %. Werden 2 Produkte aus dem Strom-, Gas oder Telekombereich kombiniert und auf Onlinekommunikation gesetzt gibt es weitere 6 FreistromTage, bei einer SEPA-Lastschrift kommen weitere 3 FreistromTage hinzu. Somit sind bis zu 30 FreistromTage möglich.

Wichtig 

Voraussetzung für die 21 FreistromTage ist eine Umstellung auf die neuen Tarife. Alle Infos dazu finden Sie in unseren FAQ zum Tarifangebot der Salzburg AG

Sollte die Bindung für 21 FreistromTage angenommen werden?

Eine Bindung bedeutet immer, dass auf Marktentwicklungen nicht reagiert werden kann, bis die Bindefrist ausläuft. Das kann bei sinkenden Preisen nachteilig sein, insbesondere da die Bindung über das geplante Ende der Strompreisbremse Ende Juni 2024 hinausgeht. 

Tipp

Behalten Sie die Stromtarife im Auge. Für einen Tarifvergleich empfehlen wir den Tarifkalkulator der E-Control. Aber Achtung: Die meisten anderen Angebote enthalten ebenfalls eine Vertragsbindung von einem Jahr.

Bedeutet die Bindung einen Fixpreis für ein Jahr (Preisgarantie)?

Nein, die Vertragsbindung bedeutet nur, dass Kund:innen auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Ein Fixpreis (Preisgarantie) müsste gesondert vereinbart werden. Das wird aber seitens der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO nicht angeboten.

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