FAQ
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11.09.2023

FAQ zum Tarif-Angebot der Salzburg AG

AKTUELLE MELDUNG

Rückzahlung der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO

Informationen zur Rückzahlung finden Sie hier

Freistromtage

Aktuell werden 21 Freistromtage angeboten, wenn eine Vertragsbindung von 1 Jahr akzeptiert wird. Das entspricht einem Rabatt auf den Energiegrund- und arbeitspreis von 5,8 %.

Eine Umstellung auf die neuen Tarife ohne Bindung ist aber auch weiterhin möglich.

Sollte die Bindung für 21 FreistromTage angenommen werden?

Voraussetzung für die 21 FreistromTage ist eine Umstellung auf die neuen Tarife. Siehe weiter unten.

Eine Bindung bedeutet immer, dass auf Marktentwicklungen nicht reagiert werden kann, bis die Bindefrist ausläuft. Das kann bei sinkenden Preisen nachteilig sein, insbesondere da die Bindung über das geplante Ende der Strompreisbremse Ende Juni 2024 hinausgeht.

Grundsätzlich empfehlen wir stets einen Tarifvergleich: https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/. Die meisten Angebote enthalten allerdings ebenfalls eine Vertragsbindung von einem Jahr.

Bedeutet die Bindung einen Fixpreis für ein Jahr (Preisgarantie)?

Nein, die Vertragsbindung bedeutet nur, dass Kund:innen auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Ein Fixpreis (Preisgarantie) müsste gesondert vereinbart werden und wird seitens der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO nicht angeboten.


Warum muss ich aktiv zustimmen?

Es gibt Gerichtsurteile und Rechtsgutachten welche aus unserer Sicht darauf hindeuten, dass die aktuellen Stromtarife der Salzburg AG unrechtmäßig erhöht wurden. Somit besteht sowohl für die Salzburg AG als auch für die Stromkundinnen und -kunden eine Rechtsunsicherheit. Um diesen Zustand zu beenden, muss der neue Tarif mit Zustimmung beider Vertragsparteien vereinbart werden. Eine einseitige Tarifsenkung würde hingegen die rechtliche Situation weiter im Unklaren lassen.

Sollte ich das Angebot aus Sicht der AK Salzburg annehmen?

Wir als Arbeiterkammer Salzburg haben vorab Bedingungen an die neuen Tarife gestellt:

  • Keine Änderungskündigung. Diese hätte zur Folge, dass alle Kundinnen und Kunden gekündigt worden wären. Um eine Unterbrechung der Stromversorgung zu verhindern, müssten alle dem neuen Angebot zustimmen oder einen neuen Lieferanten suchen. Neben den zu erwartenden Problemen sehen wir darin auch eine Umgehung von Gesetzesvorschriften
  • Keine Vertragsbindung, um auch weiterhin auf die Marktentwicklung reagieren zu können
  • Keine Verzichtserklärung für die Zeit der einseitigen Preiserhöhungen bis zur Annahme des neuen Tarifangebots, um auch weiterhin Rückforderungsansprüche geltend machen zu können
  • Die neuen Tarife müssen eine spürbare Entlastung bringen. Uns ist dabei bewusst, dass im Vergleich zu Vorkrisenzeiten eine Tarifsteigerung von +158 % gegeben ist. Wir setzen uns daher weiterhin dafür ein, dass die Ursachen der Inflation bekämpft und die Auswirkungen auf die Salzburger Haushalte abgemildert werden

Da all diese Punkte erfüllt sind, können wir einen Umstieg auf die neuen Tarife empfehlen.

Davon unabhängig kann jederzeit, auch nach Annahme des Angebots, ein Stromlieferantenwechsel vorgenommen werden. Für einen Tarifvergleich empfehlen wir den Tarifkalkulator.

Allgemeines zum Angebot

Ab wann gelten die neuen Tarife?

Die neuen Tarife gelten ab 1. Juni 2023. Bei Zustimmung bis 31. Juli  2023 erfolgt ein Tarifwechsel rückwirkend zum 1. Juni 2023. Danach erfolgt die Umstellung ab dem Tag der Zustimmung.

Wie hoch sind die neuen Tarife?

Der Privat Standardtarif wird je Kilowattstunde von 32,40 Cent brutto (27 Cent netto) auf 23,88 Cent brutto (19,90 Cent netto) gesenkt. Für alle weiteren Tarife (Heizung, Warmwasser, Wärmepumpe, Baustrom) wird es ebenso günstigere Nachfolgetarife geben. Die sonstigen Konditionen wie Energiegrundentgelt, Freistromtage, sonstige Rabatte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben gleich. Außerdem besteht keine Vertragsbindung.

Wie informiert die Salzburg AG über das Angebot?

Alle Haushaltskundinnen und -kunden werden aktiv angeschrieben. Die Briefe und E-Mails mit dem konkreten Angebot werden am 15. Mai 2023 ausgesendet. Bereits jetzt wird auf der Webseite informiert: https://www.salzburg- ag.at/strom/privat/stromprodukte/umsteigen.html#tarifwechsel.

Was muss ich tun, um den neuen Tarif zu erhalten?

Anders als bei früheren Preisänderungen, muss das Tarifangebot aktiv angenommen werden. Dazu bestehen mehrere Möglichkeiten, etwa online über das Kundenportal oder mittels einem auf dem Informationsschreiben aufgedruckten Aktivierungscode. Der im Angebot beigelegte Vertrag kann auch unterschrieben mit der Post übermittelt werden. Außerdem können Sie sich an die Kundencenter der Salzburg AG in Salzburg am Gebirgsjägerplatz, in St. Johann, Bruck oder auch in Golling wenden: https://www.salzburg-ag.at/kontakt/kundencenter.html.

Wie werden die Zählerstände für die neuen Tarife festgestellt?

Eine tagesgenaue Abrechnung kann nur mit einem Smartmeter erfolgen, wenn dieser bereits verbaut wurde und Sie nicht vom Opt-Out Recht Gebrauch gemacht haben. Hier finden Sie Informationen zum Smartmeter

Bei herkömmlichen analogen Zählern (oder Opt-Out Zählern) erfolgt eine Schätzung anhand von Durchschnittsdaten. Zu Dokumentationszwecken empfehlen wir daher, die Zähler zum Zeitpunkt des Tarifwechsels abzufotografieren (Zählerstand und Zählernummer muss lesbar sein).

Bin ich an die neuen Tarife gebunden?

Nein, die Annahme des Angebots beinhaltet keine Vertragsbindung. Es kann daher jederzeit auf die weitere Marktentwicklung reagiert werden. So kann etwa auch jederzeit der Stromlieferant gewechselt werden, unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist. Für einen Tarifvergleich empfehlen wir den Tarifkalkulator.

Update, 11.09.2023: Aktuell werden 21 Freistromtage angeboten, wenn eine Vertragsbindung von 1 Jahr akzeptiert wird. Das entspricht einem Rabatt auf den Energiegrund- und arbeitspreis von 5,8 %.

Eine Umstellung auf die neuen Tarife ohne Bindung ist aber auch weiterhin möglich.

Ändert sich mit der Zustimmung auch etwas an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Nein, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie bisher.

Stimme ich mit dem Angebot auch zukünftigen (monatlichen) Preisänderungen zu?

Nein, das Tarifmodell und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben gleich. Es handelt sich auch weiterhin um keinen sogenannten Floater-Tarif mit monatlicher Preisanpassung. Kundinnen und Kunden müssen daher auch weiterhin über künftige Preisänderungen rechtzeitig informiert werden.

Verliere ich bei Zustimmung etwaige Freistromtage oder sonstige Rabatte?

Nein, Freistromtage und Rabatte bleiben auch nach Annahme des Angebots bestehen. Da sich Freistromtage und die meisten Rabatte nach der Tarifhöhe bemessen, fallen diese ebenfalls etwas geringer aus. In Summe wird es dennoch für Sie günstiger.

Verliere ich bei Zustimmung den Anspruch auf die Strompreisbremse des Bundes?

Nein, die Strompreisbremse wird auch weiterhin berücksichtigt. Da sich die Strompreisbremse nach der Tarifhöhe bemisst, fällt diese etwas geringer aus. Davon profitieren letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. In Summe wird es dennoch für Sie günstiger. Selbst wenn Sie einen Jahresverbrauch von unter 2.900 kWh haben, zahlen Sie insgesamt weniger, da weniger Umsatzsteuer anfällt.

Ändert die Salzburg AG den Zuschuss für eine Wärmepumpe ohne eigenen Zähler?

Nein, der Zuschuss bleibt unverändert bei 457,91 Euro. Eine Registrierung für diesen Zuschuss ist noch bis 30. Juni 2023 möglich.

Wird bei Zustimmung automatisch der monatliche Teilbetrag reduziert?

Nein, eine Änderung des monatlichen Teilbetrages erfolgt erst mit der nachfolgenden Jahresabrechnung. Generell kann der monatliche Teilbetrag auch bei der Kundenhotline der Salzburg AG gesenkt oder auch erhöht werden.

Verliere ich bei Zustimmung mögliche Rückforderungsansprüche?

Nein, die Annahme des Angebots beinhaltet keine Verzichtserklärung. Somit können weiterhin Rückforderungsansprüche für den Zeitraum der einseitigen Preiserhöhungen bis zur Annahme des Tarifangebots geltend gemacht werden.

Ab wann können Rückforderungsansprüche gestellt werden?

Update, 11.09.2023: Wir haben mit der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO eine außergerichtliche Einigung erzielt. Informationen zur Rückzahlung finden Sie hier.

Kann ich mich einer (Sammel-)Klage der Arbeiterkammer Salzburg beteiligen?

Update, 11.09.2023:  Wir haben mit der Salzburg AG bzw. Salzburg ÖKO eine außergerichtliche Einigung erzielt. Informationen zur Rückzahlung finden Sie hier.

Stimme ich mit den neuen Tarifen auch dem Einbau und dem Betrieb eines Smartmeters zu?

Das Angebot betrifft ausschließlich den Stromtarif der Salzburg AG als Stromlieferanten. Die Zählerinfrastruktur und somit auch die Smartmeter betreffen die Salzburg Netz GmbH als Netzbetreiber. Das vorliegende Angebot hat daher mit Smartmeter nichts zu tun. Umfassende Informationen zum Thema Smartmeter finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich dem Tarifwechsel nicht zustimme?

Solange das Angebot nicht angenommen wird, gelten weiterhin die bisherigen Tarifkonditionen. Es gibt allerdings Gerichtsurteile und Rechtsgutachten, welche aus unserer Sicht darauf hindeuten, dass die aktuellen Stromtarife der Salzburg AG unrechtmäßig erhöht wurden. Somit besteht sowohl für die Salzburg AG als auch für die Stromkundinnen und - kunden eine Rechtsunsicherheit. Die Salzburg AG wird das Tarifangebot daher mehrfach bewerben, um diesen Zustand möglichst zeitnahe zu beenden.

Bei Neuverträgen werden ausschließlich die neuen Tarife angeboten.

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