Geld zurück von Ryanair wegen unzulässiger Gebühren
Der Oberste Gerichtshof hat nach einer VKI-Klage folgende Zusatzgebühren von Ryanair für unzulässig erklärt:
- Flughafen-Check-in-Gebühr (55 €)
- Ausdruck der Bordkarte am Flughafen (15 €)
- Gebühren für Kleinkinder (25 €)
- Verpflichtende Familiensitzplätze (10 €)
- Umbuchungsgebühren (z. B. 45 € online bzw. 60 € über den Kundenservice)
- Gebühren für Namensänderungen (z. B. 115 € online bzw. 160 € über den Kundenservice)
So holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück
- Prüfen Sie die alten Ryanair-Buchungen (sie können bis zu 30 Jahre zurückliegen).
- Nachschauen, welche Zusatzgebühren bezahlt wurden
- Nutzen Sie unseren AK-Musterbrief für Ihre Rückforderung
Jetzt Musterbrief herunterladen! (0,1 MB)
- Schicken Sie den Musterbrief an Ryanair – per E-Mail an: impressum.de@ryanair.com oder cs.support@ryanair.com.
Rat und HILFE
Rat & Hilfe
Sie haben Fragen zur Rückforderung der unzulässigen Ryanair-Klauseln? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg:innen im Konsumentenschutz.
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