Wir holen Ihr Geld zurück
Wer kann den AK/ÖGB-Steuerlöscher nutzen:
- aktuelle Mitglieder der AK Salzburg
- wenn Sie nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ...) haben
- wenn Sie eine Zugangskennung für FinanzOnline haben
SO EINFACH GEHT'S
- Fragebogen ausfüllen
- Belege am Ende hochladen
- AK-Steuerexpert:innen setzen sich mit Ihnen in Verbindung
- Wir reichen für Sie den Antrag beim Finanzamt ein
- Wir informieren Sie über das zu erwartende Ergebnis
Alle Belege gescannt und parat?
Dann geht's hier ...
zum Fragebogen
Bitte einen persönlichen Termin vereinbaren, wenn
- Sie oder Ihr:e Partner:in eine Behinderung (ab 25 %) haben/hat und Sie die Kosten dafür geltend machen wollen
- Ihr Kind eine Behinderung hat
- Sie die Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten geltend machen wollen
- Sie Ihre Belege und Kosten nicht im Online-Formular abbilden können
oder Tel. +43 662 86 87 86