Formulare "Steuer & Einkommen"
Beantragen Sie eine Veranlagung, auch, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind – meist gibt es Geld zurück! Mit direkten Links zu allen Formularen.
Wer während des Jahres zu viel Steuern zahlt, weil bestimmte Ausgaben (z.B. Werbungskosten) bei der monatlichen Steuerberechnung nicht berücksichtigt wurden, kann sich später mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) Geld vom Finanzamt zurückholen.
Aber es gibt auch eine andere Möglichkeit: Mit einem Freibetragsbescheid kann man dafür sorgen, dass man Monat für Monat weniger Lohnsteuer bezahlt, weil diese Ausgaben bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden können.
Achtung!
Ein bisschen mehr Geld im Börserl, Monat für Monat, und nicht erst auf die ANV warten müssen: Das klingt sehr fein, der Freibetragsbescheid kann aber auch seine Tücken haben. Wenn Sie nämlich den Freibetrag in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen lassen, müssen Sie für das betreffende Jahr eine ANV machen. Wenn Sie weniger steuerrelevante Ausgaben hatten als im Freibetragsbescheid berücksichtigt, müssen Sie Steuern nachzahlen. Sie können beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen kein Freibetragsbescheid mehr ausgestellt wird, wenn Sie keine steuermindernden Ausgaben mehr haben. Außerdem können Sie beantragen, dass Ihnen ein Bescheid über einen niedrigeren Betrag ausgestellt wird, wenn Sie bereits wissen, dass sich Ihre Ausgaben verringern werden.
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