Bildungsmaßnahmen von der Steuer absetzen

Schon gewusst? Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen und Sprachkurse können von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählen zu den so genannten Werbungskosten. Darunter fallen alle Aufwendungen, die bei Lohnsteuerpflichtigen mit dem Beruf zusammenhängen. Sie sind der wichtigste Topf für Steuerersparnisse. Von den gezahlten Kosten kann man – je nachdem wie viel und mit welchem Satz man Steuern gezahlt hat – etwa ein Drittel bis zur Hälfte davon vom Finanzamt zurückbekommen.

TIPP

Mehr Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung gibt es in den Broschüren „Steuer sparen“.

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