So geht es mit Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wirklich weiter
Wenn die Bildungskarenz /Bildungsteilzeit bereits läuft, kann sie wie geplant fortgesetzt werden.
Arbeitsrechtlich gilt: Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz / Bildungsteilzeit kann zurückgetreten werden. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin eine Bildungskarenz / Bildungsteilzeit zu vereinbaren - allerdings ohne Geldleistung vom AMS.
Die bisherigen Modelle soll es nur mehr bis 31. März 2025 geben. Eine Inanspruchnahme soll darüber hinaus noch möglich sein, aber nur, wenn die Bildungskarenz / die Bildungsteilzeit nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbart wurde und spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Mit 1. Jänner 2026 soll es ein neues Modell geben. Nähere Details gibt es leider noch nicht.
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz soll Arbeitnehmern die
Teilnahme an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern
(z.B. Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen,
Fremdsprachenschulungen, EDV-Kurs, u.ä.).
Für 2 bis maximal 12 Monate können sich Arbeitnehmer mit dem
Einverständnis des Arbeitgebers von der Arbeit freistellen lassen ohne
das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Während der
Bildungskarenz erhalten sie ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des
Arbeitslosengeldes. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen von
mindestens 2 Monaten konsumiert werden.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungskarenz
Ein mindestens 6 Monate dauerndes ununterbrochenes
Arbeitsverhältnis bei einem/r DienstgeberIn (für Saisonkräfte bestehen
Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen
Beschäftigungsdauer)
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der/die Karenzierte muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
Die Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen ist schriftlich nachzuweisen.
Für den durchgehenden Fortbezug des Weiterbildungsgeldes darf die
Bildungsmaßnahme nicht unterbrochen werden (Ausnahmen: Vorlaufzeiten von
Bildungsmaßnahmen (vier Wochen), Ferien etc.). Die Bildungskarenz kann
auch in mehreren mindestens 2 Monate dauernden Teilen über eine
Rahmenlaufzeit von 4 Jahren verteilt konsumiert werden. Insgesamt ist
die Bildungskarenz auch in diesem Fall mit einer Gesamtdauer von einem
Jahr begrenzt. Eine neuerliche Bildungskarenz kann vier Jahre nach
Beginn der vorherigen Bildungskarenz vereinbart werden.
Die wöchentliche Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden
ausmachen. Nachgewiesene Lern –und Übungszeiten werden auf das
geforderte Stundenausmaß angerechnet. Liegen Betreuungspflichten für
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr vor, müssen Bildungsaktivitäten
im Ausmaß von 16 Wochenstunden nachgewiesen werden.
Dauer
Bildungskarenz muss für mindestens 2 Monate und kann bis maximal 12
Monate vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch flexibel über 4
Jahre verteilt werden, ein Block muss zumindest 2 Monate betragen
weiterhin gibt es insgesamt maximal 12 Monate.
Höhe der Leistung
In der Zeit der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, auf das Sie Anspruch hätten, gewährt, mindestens
jedoch EURO 14,53 täglich.
Alle Infos zur Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes finden Sie hier. Zusätzlich hilft Ihnen der Online-Ratgeber des AMS, die Höhe Ihres Anspruches auf Weiterbildungsgeld zu ermitteln.
Während der Bildungskarenz sind Sie kranken-, unfall- und
pensionsversichert. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist
gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Antragstellung und Auszahlung
Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das
Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung
zuerkannt werden.
Kündigungsschutz
Während der Bildungskarenz besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz
wie bei der Elternkarenz. Wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des
Arbeitsgebers während der Bildungskarenz beendet, so läuft die
Bildungskarenz für die vereinbarte Dauer bzw. bis zum Ende des
vereinbarten Moduls weiter.
Besondere Hinweise
Das Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz ist steuerfrei.
Nach Ablauf der Bildungskarenz hat der Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Für die Zeit der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Urlaub und auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Für Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses
richten (z.B. Abfertigung), bleibt die Zeit der Bildungskarenz außer
Betracht.
Durch die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz werden die Ansprüche
aus der Arbeitslosenversicherung nicht verbraucht. Wurde die
Bildungskarenz direkt im Anschluss an die Elternkarenz begonnen, besteht
nach dem Ende der Bildungskarenz kein Kündigungsschutz und kein
Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld.
Beamte und Beamtinnen sind von der Möglichkeit der Bildungskarenz ausgenommen.
Auch freie DienstnehmerInnen bekommen in der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld - unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte.
Bildungsteilzeit
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit wegen einer Weiterbildung reduzieren, erhalten Sie Lohnersatz. Alle Infos finden Sie hier.
Bildungsscheck des Landes
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert.
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