Bildungskarenz für „Freie“
Auch freie DienstnehmerInnen bekommen in der Bildungskarenz Weiterbildungsgeld - unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte.
Die Bildungskarenz soll Arbeitnehmern die
Teilnahme an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern
(z.B. Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen,
Fremdsprachenschulungen, EDV-Kurs, u.ä.).
Für 2 bis maximal 12 Monate können sich Arbeitnehmer mit dem
Einverständnis des Arbeitgebers von der Arbeit freistellen lassen ohne
das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Während der
Bildungskarenz erhalten sie ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des
Arbeitslosengeldes. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen von
mindestens 2 Monaten konsumiert werden.
Bildungskarenz muss für mindestens 2 Monate und kann bis maximal 12 Monate vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch flexibel über 4 Jahre verteilt werden, ein Block muss zumindest 2 Monate betragen weiterhin gibt es insgesamt maximal 12 Monate.
In der Zeit der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, auf das Sie Anspruch hätten, gewährt, mindestens jedoch EURO 14,53 täglich.
Alle Infos zur Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes finden Sie hier. Zusätzlich hilft Ihnen der Online-Ratgeber des AMS, die Höhe Ihres Anspruches auf Weiterbildungsgeld zu ermitteln.
Während der Bildungskarenz sind Sie kranken-, unfall- und
pensionsversichert. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist
gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.
Während der Bildungskarenz besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei der Elternkarenz. Wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitsgebers während der Bildungskarenz beendet, so läuft die Bildungskarenz für die vereinbarte Dauer bzw. bis zum Ende des vereinbarten Moduls weiter.
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