Ferialarbeit und Pflichtpraktikum: Ohne Probleme hackeln

Sommerzeit ist besonders für viele junge Menschen Arbeitszeit. Entweder als Ferialjobber, um sich ein ordentliches Taschengeld dazuzuverdienen. Oder um das in vielen Ausbildungsformen vorgeschriebene Pflichtpraktikum zu absolvieren. Bei beiden Arbeitsverhältnissen gibt es verschiedene Dinge zu beachten.

Gerade Eltern sollten ihre Kinder dabei unterstützen. Besonders, wenn es sich um das erste Arbeitsverhältnis oder Praktikum handelt. Für die Entlohnung gibt es meist ebenso klare Regeln wie für Arbeitszeiten. Auch einen Dienstzettel muss der Arbeitgeber immer ausstellen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert. Und nicht zuletzt der kleine aber feine Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und Job: Beim Praktikum müssen die Jugendlichen etwas lernen, das im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung steht.

Weitere Hinweise, Broschüren und Musterbriefe finden Sie in der Infobox.

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