Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuerausgleich" freiwillig, wann verpflichtend? So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.
Besonders die Sommerzeit ist für viele junge Menschen Arbeitszeit, um sich beim Ferialjobben das Taschengeld aufzubessern und Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Damit am Ende keine bösen Überraschungen warten, haben wir zehn wichtige Tipps für Ferialbeschäftigte und deren Eltern parat.
Gerade Eltern sollten ihre Kinder beim ersten Arbeitsverhältnis unterstützen, da ein Ferialjob ein ganz normales Dienstverhältnis darstellt, in dem Jugendliche nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben. Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag, in dem die wichtigsten Dinge, wie Lohn, Sonderzahlungen und Arbeitszeit geregelt sind. Grundsätzlich gilt: Ein Ferialjob darf erst ab Vollendung der Schulpflicht und ab dem 15. Geburtstag begonnen werden. |
Darin sollen Tätigkeit, Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der Beschäftigung und die Bezahlung festgehalten sein. Dauert der Ferialjob länger als ein Monat, muss der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen. Keine Verzichtserklärungen unterschreiben! Wer voreilig falsche Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreibt, könnte zum Beispiel um das Geld für geleistete Überstunden gebracht werden. Auch auf das Kleingedruckte achten!
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Von Jugendlichen dürfen keine Überstunden verlangt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden haben Jugendliche Anspruch auf eine halbe Stunde unbezahlte Pause. Die wöchentliche Freizeit muss für Jugendliche zwei zusammenhängende Kalendertage betragen. Einer dieser Tage muss der Sonntag sein (Abweichungen und Ausnahmeregelungen sind möglich, besonders im Gastgewerbe).
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit, bzw. der Pausen sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!
Auch ein Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden; anteilige Sonderzahlungen hängen ebenfalls vom Kollektivvertrag ab. Gibt es keinen Kollektivvertrag, steht eine angemessene Entlohnung zu. Darauf achten, dass auch geleistete Überstunden (mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent) verrechnet wurden.
Auf freie Kost und Quartier gibt es grundsätzlich keinen Anspruch. Wenn dafür bezahlt werden muss, soll ein Abzugsbetrag vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In einigen Kollektivverträgen gibt es Höchstwerte, die verlangt werden dürfen.
Ferialbeschäftige haben einen anteiligen Urlaubsanspruch – nach einem Monat sind das zwei Tage. Wer diesen nicht konsumiert, kann ihn sich als Urlaubsersatzleistung bar auszahlen lassen.
Auch beim Ferialjob ist ein Gehaltszettel Pflicht – gut checken und bei Unklarheiten von der AK kontrollieren lassen! Wurde zustehendes Entgelt nicht bezahlt, sollte es sofort per Einschreiben beim Arbeitgeber eingefordert werden.
Ferialbeschäftige müssen bereits vor Ferialjob-Start vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Außerdem muss er ihnen eine Kopie der An- und Abmeldung aushändigen.
Ferialbeschäftigte können sich die so genannte Negativsteuer vom Finanzamt zurückholen, wenn über das Jahr gerechnet weniger als 11.000 Euro verdient wurde. Das kann bis zu 1.150 Euro bringen.
Unsere Expertinnen und Experten der Jugendabteilung stehen allen Jugendlichen – telefonisch unter 0662 86 87-94 – vor, während und nach dem Ferialjob mit Rat und Hilfe zur Seite.
Musterbriefe
© 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87