Arbeitszeit für Jugendliche

Für Jugendliche gelten besondere Arbeitszeitbestimmungen. Grundsätzlich dürfen sie bis zum 18. Geburtstag höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wann darf von der Normalarbeitszeit abgewichen werden?

In bestimmten Fällen darf die Arbeitszeit anders auf die Wochentage verteilt werden.

Für längere Freizeit

Eine längere tägliche Arbeitszeit ist zulässig, wenn dadurch eine längere zusammenhängende Freizeit entsteht.

Zum Beispiel:

  • Von Montag bis Donnerstag wird jeweils neun Stunden gearbeitet, damit am Freitag früher Schluss ist.
  • Die tägliche Arbeitszeit wird auf neun Stunden verlängert, um einen Fenstertag einzuarbeiten und so ein verlängertes Wochenende zu ermöglichen.

Wichtig ist, dass die zusätzliche Freizeit mit der Wochenfreizeit (Wochenende) oder einer anderen längeren Freizeitphase innerhalb derselben Woche zusammenhängt.

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