Weiterbeschäftigungspflicht
Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!
Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugendliche prinzipiell bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten.
Bei Jugendlichen ab 16 Jahren kann die Tagesarbeitszeit durch Reisezeiten auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden.
Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte Wochenarbeitszeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und der entsprechende Kollektivvertrag.
Tipp
Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50% auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen.Bei Lehrlingen ab 18 ist für die Berechnung der Überstunden-Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentlohnung vorsehen.
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