Weiterbeschäftigungspflicht
Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!
Für Jugendliche gelten besondere Arbeitszeitbestimmungen. Grundsätzlich dürfen sie bis zum 18. Geburtstag höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
In bestimmten Fällen darf die Arbeitszeit anders auf die Wochentage verteilt werden.
Eine längere tägliche Arbeitszeit ist zulässig, wenn dadurch eine längere zusammenhängende Freizeit entsteht.
Zum Beispiel:
Wichtig ist, dass die zusätzliche Freizeit mit der Wochenfreizeit (Wochenende) oder einer anderen längeren Freizeitphase innerhalb derselben Woche zusammenhängt.
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