Arbeits­zeit

Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugend­liche prinzipiell bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Wann sind Abweichungen von der Normalarbeitszeit ok? 

Um eine längere Freizeit zu erreichen:

  • Ok wäre zum Beispiel, wenn man am Freitag früher Schluss macht und dafür an den anderen Tagen 9 Stunden arbeitet.

  • Oder: Wenn die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden verlängert wird, damit ein Fenstertag eingearbeitet wird und ein extralanges Wochenende entsteht. 

  • Die zulässige Wochenarbeitszeit kann also etwas anderes auf die Wochentage verteilt werden, wenn dafür eine längere Freizeitphase herausschaut. Diese muss mit der Wochenfreizeit zusammenhängen, also dem Wochenende oder einer anderen längere Freizeitphase im Laufe einer Woche. 

Wenn es der Kollektivvertrag zulässt

  • Wenn es der Kollektivvertrag zulässt, kann über einen mehrwöchigen Durch­rech­nungs­zeitraum die Arbeitszeit in einzelnen Wochen auf bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden.

  • Allerdings darf die Arbeitszeit im Durchschnitt dieses Durch­rechn­ungs­zeit­raum­es 45 Stunden nicht übersteigen.

Kurz gefasst

Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten.


Auf Reisen

Bei Jugendlichen ab 16 Jahren kann die Tagesarbeitszeit durch Reisezeiten auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden. 

Das gilt für Überstunden

Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte Wochenarbeits­zeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und der entsprechende Kollektivvertrag.

Tipp

Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50% auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen.

Bei Lehrlingen ab 18 ist für die Berechnung der Über­stunden-­Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentlohnung vorsehen.

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