Studium und Selbstversicherung

Studierende sind nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich um ihren Versicherungsschutz selbst kümmern. Das nicht zu tun, kann im Krankheitsfall teuer kommen.

Kranken­ver­sicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studierende:

  • Mitversicherung bei den Eltern

    Für Studierende ist eine beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern bis zum 27. Lebensjahr möglich. Im 1. Studienjahr reicht dafür die Vorlage der Meldebestätigung beim Versicherungsträger. Ab dem 2. Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis für das jeweils vorangegangene Studienjahr zu erbringen.

  • Begünstigte Selbstversicherung für Studierende

    Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung, können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gesundheitskasse eine freiwillige Krankenversicherung zu einem begünstigten Beitrag von 69,13 Euro (2024) im Monat abschließen.

Hinweis

Studienbeihilfenbezieher:innen mit einer begünstigten Selbstversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr automatisch mit der Studienbeihilfe einen Versicherungs­kostenbeitrag von monatlich 19 Euro ausbezahlt.

Detailinformationen zur begünstigten Selbstversicherung erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.

  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    Studierende mit einer geringfügigen Beschäftigung können sich für einen Pauschalbetrag von monatlich 73,30 Euro kranken- und pensionsversichern. 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 518,44 Euro im Monat.

Hinweis

Eine weitere – altersunabhängige – Möglichkeit ist die Mitversicherung in der Krankenversicherung der Ehepartner:innen beziehungsweise Lebensgefährt:innen für die allerdings in der Regel ein Beitrag zu entrichten ist

Informationen zu den verschiedenen Versicherungsarten finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung.

Unfall­ver­sicherung

Studierende sind durch die ÖH-Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz.

Studierende haben Anspruch auf Unfallheilbehandlung.
Detaillierte Informationen zur ÖH-Studierendenversicherung finden Sie auf der Website der Österreichischen Hochschüler:innenschaft.

Pensions­vor­sorge

Voraussetzung für einen Pensionsanspruch ist eine gewisse Anzahl von Beschäftigungsmonaten und/oder Ersatzzeiten. Zeiten eines Studiums finden bei der Pensionsberechnung nur dann Berücksichtigung, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden.

Die Beiträge für den Nachkauf von Studienzeiten sind relativ hoch. Studierende mit Interesse am Erwerb von pensionsrelevanten Zeiten, sollten sich daher bereits während des Studiums in der Pensionsversicherung selbst- beziehungsweise weiter versichern.

Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist nach Vollendung des 15. Lebensjahres möglich, eine Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung. Es sind bestimmte Beiträge vorgeschrieben; um Herabsetzung dieser Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen kann angesucht werden.

Tipp

Selbst- und Weiterversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung unbeschränkt absetzbar. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Wohnsitzfinanzamt.


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