Studium und Selbstversicherung
Studierende sind nicht automatisch krankenversichert, sondern müssen sich um ihren Versicherungsschutz selbst kümmern. Das nicht zu tun, kann im Krankheitsfall teuer kommen.
Krankenversicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studierende:
- Mitversicherung bei den Eltern
Für Studierende ist eine beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern bis zum 27. Lebensjahr möglich. Im 1. Studienjahr reicht dafür die Vorlage der Meldebestätigung beim Versicherungsträger. Ab dem 2. Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis für das jeweils vorangegangene Studienjahr zu erbringen. - Begünstigte Selbstversicherung für Studierende
Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung, können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gesundheitskasse eine freiwillige Krankenversicherung zu einem begünstigten Beitrag von 69,13 Euro (2024) im Monat abschließen.
Hinweis
Studienbeihilfenbezieher:innen mit einer begünstigten Selbstversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr automatisch mit der Studienbeihilfe einen Versicherungskostenbeitrag von monatlich 19 Euro ausbezahlt.
Detailinformationen zur begünstigten Selbstversicherung erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Studierende mit einer geringfügigen Beschäftigung können sich für einen Pauschalbetrag von monatlich 73,30 Euro kranken- und pensionsversichern. 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 518,44 Euro im Monat.
Hinweis
Eine weitere – altersunabhängige – Möglichkeit ist die Mitversicherung in der Krankenversicherung der Ehepartner:innen beziehungsweise Lebensgefährt:innen für die allerdings in der Regel ein Beitrag zu entrichten ist
Informationen zu den verschiedenen Versicherungsarten finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung.
Unfallversicherung
Studierende sind durch die ÖH-Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz.
Studierende haben Anspruch auf Unfallheilbehandlung.
Detaillierte Informationen zur ÖH-Studierendenversicherung finden Sie auf der Website der Österreichischen Hochschüler:innenschaft.
Pensionsvorsorge
Voraussetzung für einen Pensionsanspruch ist eine gewisse Anzahl von Beschäftigungsmonaten und/oder Ersatzzeiten. Zeiten eines Studiums finden bei der Pensionsberechnung nur dann Berücksichtigung, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden.
Die Beiträge für den Nachkauf von Studienzeiten sind relativ hoch. Studierende mit Interesse am Erwerb von pensionsrelevanten Zeiten, sollten sich daher bereits während des Studiums in der Pensionsversicherung selbst- beziehungsweise weiter versichern.
Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist nach Vollendung des 15. Lebensjahres möglich, eine Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung. Es sind bestimmte Beiträge vorgeschrieben; um Herabsetzung dieser Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen kann angesucht werden.
Tipp
Selbst- und Weiterversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung unbeschränkt absetzbar. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Wohnsitzfinanzamt.Downloads
Links
Links
Downloads
Unsere Bildungseinrichtungen
Förderungen
- BMBWF: Schülerbeihilfen-Onlineratgeber
- BMBWF: Beihilfen & Förderungen
- AMS: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte