Altersteilzeit statt Invaliditätspension
Bei Problemen sofort in Pension zu gehen ist nicht immer der beste Weg. Man verliert mitunter neben sozialen Kontakten viel Geld. Es gibt Alternativen.
Manchmal verhelfen die Experten auch zu kreativen Lösungen im Interesse aller Beteiligten. Eine seit 15 Jahren Vollzeit in der Produktion Beschäftigte konnte die massive körperliche Belastung im bisherigen Ausmaß kaum mehr bewältigen. Die 55-jährige wollte einen Antrag auf Invaliditätspension stellen.
Die AK-Experten erklärten der Betroffenen: Wenn Sie das tut, dann würde ihre Bruttopension von ca 1.190 Euro bei Regelpensionsantritt auf 850 Euro im Monat sinken. Die Rechtsberater machten einen anderen Vorschlag: Mit Altersteilzeit ist eine Reduktion der Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent möglich. Die Betroffene konnte sich eine Weiterbeschäftigung im Betrieb mit reduzierter Arbeitszeit gut vorstellen. Der Vorteil: Trotz weniger Arbeitszeit werden Pensionsbeiträge in der vorigen Höhe eingezahlt. Man erzielt die Regelpensionshöhe. Gleichzeitig hält sich die Einkommenseinbuße in Grenzen, denn die Hälfte des Verlusts wird ausgeglichen. Bei einem Bruttolohn von 2.100 Euro und einer Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent wären das inklusive Lohnausgleich 1.575 Euro (1050 + 1050 * ½).
Mit Hilfe der AK blieb die Betroffene länger im Erwerbsleben, erhielt trotz weniger Arbeitsstunden ein gutes Entgelt und konnte sich ein langes Verfahren rund um die Invaliditätspension ersparen. Und: Da sie im Vergleich zu dieser eine rund 340 Euro höhere monatliche Bruttopension (beim Erreichen des Regelpensionsalters) erhält, ist sie auch deutlich weniger von Altersarmut gefährdet!