Pflegeprävention und -rehabilitation: Wir müssen Bewusstsein schaffen!

In einer AK-Veranstaltung zum Thema Pflegeprävention und -rehabilitation wurde die weitgehend ungenutzte Strategie altersspezifischer Gesundheitsförderung und Prävention zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Pflege- und Gesundheitssystems thematisiert. Vorab muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Gesundheitsförderung und -vorsorge, genau wie Prävention und Rehabilitation einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit leisten können.

Die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen kann durch entsprechende Maßnahmen verbessert werden. Dadurch entsteht ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen: Durch verstärkte Maßnahmen der Pflegeprävention und –rehabilitation können Kosteneinsparungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitssektor erreicht werden. Unter Pflegeprävention werden Maßnahmen verstanden, die bereits vor Auftreten von Pflegebedürftigkeit ansetzen. Zum Ziel haben diese die Vermeidung oder zumindest Hinauszögerung von Pflegebedürftigkeit. Maßnahmen der Pflegerehabilitation setzen hingegen bereits bei Pflegebedürftigen an, um den Gesundheitszustand und damit die Pflegebedürftigkeit zu verbessern oder wenigstens eine Verschlimmerung zu verhindern, allenfalls hinauszuzögern.

Demografische Prognosen

Demografische Prognosen gehen davon aus, dass durch die Zunahme älterer Menschen und die Veränderungen der Familienstrukturen der Bedarf an Pflege und Betreuung in den nächsten Jahrzehnten ansteigen wird. Die Neuorganisation und Umstrukturierung sind genauso politisches, gesellschaftliches und mediales Thema wie die Finanzierung unseres Pflege- und Betreuungssystems. Fragen, inwieweit Pflegeprävention und –rehabilitation dazu geeignet sind, Pflegebedürftigkeit zu reduzieren oder zumindest zeitlich hinauszuzögern, spielen derzeit kaum eine Rolle.

Fazit

Das österreichische Pflegesystem ist in seiner Gesamtheit noch nicht auf Pflegeprävention und -rehabilitation ausgelegt. In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage haben Pflegebedürftige derzeit noch kaum Zugang zu Maßnahmen der Pflegeprävention und -rehabilitation. Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist es dringend notwendig, verstärkt auf Pflegeprävention und –rehabilitation zu setzen. Als Ziel sollte Prävention und Rehabilitation jedenfalls in der Art 15a B-VG-Pflegevereinbarung verankert werden und durch entsprechende Bundes- und Landespflegegeldgesetze umgesetzt werden. Zusätzlich müssen individuelle Rechtsansprüche auf Rehabilitation geschaffen werden.

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