Klare Verbesserung im Patientenrecht

... aber es wäre mehr möglich gewesen

Eine Patientenverfügung ermöglicht, schriftlich festzulegen, welche medizinischen Behandlungen im Falle eines Unfalles oder einer unheilbaren Krankheit nicht durchgeführt werden dürfen.

Warum haben vergleichsweise wenige Menschen eine verbindliche Verfügung? Ein großer Faktor sind die Kosten. Außerdem sind die Wartezeiten bei kostenlosen Angeboten lang und erschweren damit den Zugang zur Patientenverfügung.

„Eine Patientenverfügung macht nur dann Sinn, wenn jeder und jede sie gleich schnell und unkompliziert bekommt. Die Novelle zum Patientenverfügungsgesetz bringt Verbesserungen. Aber es braucht weitere, größere Reformen für ein modernes und allen zugängliches System. 

Das bringt die Novelle des Patientenverfügungsgesetzes

Befristung bleibt:  Eine verbindliche Patientenverfügung ist weiterhin nur befristet gültig. Die rechtlich bindende Geltungsdauer wurde aber zumindest von 5 auf 8 Jahre verlängert.

Verfügungen in ELGA abrufbar: Eine weitere positive Neuerung ist, dass künftig Patientenverfügungen in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA verfügbar sein werden und durch die Anbieter von Gesundheitsdiensten abgefragt werden müssen. Damit wird eine langjährige Forderung der AK erfüllt – Die Patientenanliegen müssen im Fall des Falles unkompliziert eingesehen werden können.

Leider bleiben bürokratische und finanzielle Hürden: Für eine Verfügung braucht es eine ärztliche und juristische Beratung. Aber dies kostet beim Arzt bis zu 150 Euro. Die Kosten beim Anwalt oder Notar sind teilweise noch höher. Das können sich viele nicht leisten. Die Nachfrage nach kostenlosen Angeboten, etwa bei den Patientenanwaltschaften, ist sehr groß. Dementsprechend lang die Wartezeiten. Positiv: Patientinnen und Patienten können sich zumindest bei der Erneuerung einer Patientenverfügung auch an die ELGA-Ombudsstelle wenden und es ist nur noch das kostenpflichtige ärztliche Beratungsgespräch vorgeschrieben.

Unsere Forderungen

Das Gesetz bringt Verbesserungen, die wir begrüßen. Aber es braucht weitere Schritte. Die zeitliche Befristung gehört abgeschafft. Nur die Patientin und der Patient selbst sollen entscheiden dürfen, ob die Gültigkeitsdauer eingeschränkt sein soll. Außerdem muss das ärztliche Aufklärungsgespräch eine Kassenleistung sein. Und: Der Personenkreis, der eine Verfügung errichten kann, soll auf  bestimmte Vereine wie zum Beispiel Hospize ausgeweitet werden. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen möglichst früh über eine Patientenverfügung nachdenken. Die Entscheidungsfreiheit über die eigene Gesundheit darf dann aber nicht am Geld oder am Angebot scheitern.


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