Die neuen medizinischen Kompetenzen der Pflegeberufe
Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG-Novelle 2016) haben sich ab 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe geändert. Für die Pflegeassistenz gab es eine geringfügige Erweiterung, für den gehobenen Pflegedienst ist sie zum Teil erheblich. Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Die Dienstgeber können organisatorisch die berufsrechtlich vorgesehenen Kompetenzen einschränken. Generell darf eine neue Tätigkeit erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden. Diese können beispielsweise durch Fortbildungen erworben werden. Die neue Pflegefachassistenz ist berechtigt einzelne Tätigkeiten des gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienstes zu übernehmen. Welcher Pflegeberuf darf nun was genau? Diese Tabelle gibt eine Übersicht.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Beratungsservice für Gesundheitsberufe gerne zur Verfügung.