Daten und Fakten – Sozialunterstützung
Am 1. Jänner 2021 hat die Sozialunterstützung die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst. Die Sozialunterstützung ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Für viele ist die Sozialunterstützung ein letzter Rettungsanker, der ein Abgleiten in die absolute Armut verhindert. Weil es noch keine Daten zur neuen Sozialunterstützung gibt werden im Folgenden die aktuellsten Daten zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) bzw. Sozialhilfe (SH) herangezogen.
Mindestsicherung/sozialhilfe
Im Jahr 2022 waren 254.549 Personen bzw. 147.488 Familien (Bedarfsgemeinschaften) auf eine Unterstützung aus der BMS/SH angewiesen. Gegenüber 2021 kam es zu einem Rückgang der unterstützten Personen um 4 Prozent. Gemessen an der Gesamtbevölkerung in Österreich (rund 9,1 Mio. EinwohnerInnen) haben 2,9 Prozent der Bevölkerung BMS/SH bezogen.
Insgesamt wurden in Salzburg im Jahr 2022 8.173 Personen bzw. 4.736 Familien (Bedarfsgemeinschaften) durch die Sozialunterstützung unterstützt.
Sozialunterstützung 2024
2024 beträgt der Sozialunterstützungsrichtsatz im Monat 1.155,84 Euro für alleinstehende und alleinerziehende Personen. Paare bekommen höchstens 1.618,18 Euro. Ab der 3. leistungsberechtigten volljährigen Person im Haushalt beträgt die Sozialunterstützung 523,13 Euro netto pro Monat (höchstens 2.022,70 Euro pro Haushaltsgemeinschaft, mindestens aber 231,17 Euro pro Person). Die Richtsätze für Kinder werden in den Bundesländern unterschiedlich hoch geregelt, in Salzburg liegt dieser für ein minderjähriges Kind bei 288,96 Euro. Bei allen diesen Richtsätzen ist der Wohnkostenanteil in der Höhe von 40 Prozent schon enthalten.
Zuschläge gibt es
- für Alleinerziehende: für das 1. minderjährige Kind 138,70 Euro, für das 2. minderjährige Kind 104,03 Euro, für das 3. minderjährige Kind 69,35 Euro, für jedes weitere minderjährige Kind 34,68 Euro und
- für Personen mit Behinderungen: 208,05 Euro.
Insgesamt betrugen die Ausgaben der Bundesländer für die Mindestsicherung/Sozialhilfe 2022 974 Mio. Euro. Das sind weniger als 1 Prozent der Gesamtsozialausgaben Österreichs.
2022 gab das Land Salzburg für die Sozialunterstützung 35,9 Mio. Euro aus. Das sind rund 8 Prozent des Sozialbudgets im Jahr 2022 (rund 464 Mio. Euro).
Die Zunahme an Sozialunterstützungsbezieherinnen und -bezieher ist eng mit der Konjunkturlage und den Arbeitslosenzahlen verknüpft. Viele Menschen erhalten Arbeitslosengeld. Diese Leistung kann aber so gering ausfallen, dass nur durch ergänzende Leistungen aus der Sozialunterstützung eine Existenzsicherung möglich ist.
Sozialunterstützungszahlungen oft unter Maximalbetrag – viele „Aufstocker“
Der Maximalbetrag wird in der Praxis nur an einen geringen Teil (in Salzburg bei der Sozialunterstützung im Jahr 2022 rund 36 Prozent) der Bezieherinnen und Bezieher ausbezahlt.
Sehr oft wird die Sozialunterstützung ergänzend bezogen - als Zuzahlung zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Mit der Sozialunterstützung werden aber auch Menschen vorübergehend finanziell unterstützt, die ein (zu) geringes Einkommen haben.
Für 64 Prozent der unterstützten Personen stellte die Sozialunterstützung 2022 nur eine Leistung zur Aufstockung eines anderen Einkommens dar.
Verdienen Menschen durch Arbeit kaum mehr als den Betrag der Sozialunterstützung, so spricht dies weniger gegen diese Unterstützungsleistung als vielmehr gegen die schlechten Lohnverhältnisse in manchen Branchen!
BMS/SH-Statistik: Armut ist weiblich
Frauen sind in fast allen Bundesländern in stärkerem Ausmaß auf die BMS/SH angewiesen als Männer. Unter den Frauen befinden sich viele Alleinerzieherinnen, aber auch Frauen ohne Pensionsanspruch oder Arbeitnehmerinnen in Teilzeit.
Insgesamt betrug 2022 der Frauenanteil unter den BMS/SH-Unterstützten 51 Prozent, der Anteil der Männer lag bei 49 Prozent.
Kinderarmut ist kein Märchen
Wie die BMS/SH-Statistik außerdem zeigt, sind weit mehr als ein Drittel aller Unterstützten Kinder. 2022 betrug der Anteil der Kinder unter den BMS/SH-Unterstützten 35 Prozent.
Sozialunterstützung ≠ bedingungsloses Grundeinkommen!
Der Bezug der Sozialunterstützung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die auch überprüft werden:
- Die Sozialunterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, dass jede und jeder zuerst, unabhängig von der Art des Einkommens (Lohn, Pension etc.) dieses einsetzen muss, bevor ein Bezug möglich ist.
- Dasselbe gilt für Vermögen, das den Vermögensfreibetrag von 6.935,04 Euro pro bezugsberechtigter Person im Haushalt (2024) übersteigt. Die Antragsteller müssen sämtliche Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen.
- Bevor ein Sozialunterstützungsbezug möglich ist, müssen zuerst auch alle anderen Ansprüche (wie z.B. Arbeitslosengeld, Pensionsansprüche oder Unterhalt) ausgeschöpft sein.
- Die Sozialunterstützung ist - entgegen anderslautenden Behauptungen - keine soziale Hängematte, weil jeder/jede Arbeitsfähige seine Arbeitskraft einsetzen und an der Sicherung seiner Existenz mitwirken muss.
Mindestsicherung/Sozialhilfe überbrückt Notlagen
Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Mindestsicherung/Sozialhilfe als Sozialleistung tatsächliche Notlagen überbrückt und nicht - wie oft fälschlich behauptet - Menschen jahrelang BMS/SH-Leistungen beziehen. Österreichweit wurde 2022 im Durchschnitt die Mindestsicherung 9 Monate bezogen, in Salzburg betrug die durchschnittliche Bezugsdauer ca. 7,4 Monate.