Daten und Fakten – Sozialunterstützung

Am 1. Jänner 2021 hat die Sozialunterstützung die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst. Die Sozialunterstützung ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Für viele ist die Sozialunterstützung ein letzter Rettungsanker, der ein Abgleiten in die absolute Armut verhindert. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf die Sozialunterstützung in Salzburg. Bei Vergleichen mit anderen Bundesländern bzw. auch Österreich ist zu beachten, dass die Bezeichnungen variieren können. Teilweise werden auch die Begriffe "Mindestsicherung" oder "Sozialhilfe" verwendet.

Mindestsicherung/sozialhilfe 

Im Jahr 2023 waren in Österreich durchschnittlich 196.972 Personen bzw. 108.206 Familien (Bedarfsgemeinschaften) auf Unterstützung aus der Mindestsicherung oder Sozialhilfe angewiesen. Das entspricht einem Anstieg von 3,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2017 erhielten jedoch 70.236 Personen weniger Unterstützung. Auch die Anzahl der Familien ist im Zeitraum 2017 bis 2023 um 15 Prozent zurückgegangen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzahl der unterstützten Personen nicht automatisch Rückschlüsse auf die Höhe der gewährten Unterstützung zulässt. Je nach individuellen Umständen kann diese sehr unterschiedlich ausfallen bzw. viele Personen auch nur "aufstocken".

In Salzburg wurden im Jahr 2023 4.725 Personen bzw. 3.081 Familien durch die Sozialunterstützung unterstützt.
Niemand verdient an der Sozialunterstützung. Die Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten soll durch Geld- und Sachleistungen für regelmäßige Aufwendungen (z.B. Wohnen, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege etc.) gewährleistet werden, wodurch lediglich der nötigste Bedarf abgedeckt wird.

Sozialunterstützung 2025

2025 beträgt der Sozialunterstützungsrichtsatz im Monat 1.209,01 Euro für alleinstehende und alleinerziehende Personen. Paare bekommen höchstens 1.692,62 Euro. Ab der 3. leistungsberechtigten volljährigen Person im Haushalt beträgt die Sozialunterstützung 544,05 Euro netto pro Monat (höchstens 2.115,77 Euro pro Haushaltsgemeinschaft, mindestens aber 241,80 Euro).
Die Richtsätze für Kinder werden in den Bundesländern unterschiedlich hoch geregelt, in Salzburg liegt dieser für ein minderjähriges Kind bei 302,25 Euro. Bei allen diesen Richtsätzen ist der Wohnkostenanteil in der Höhe von 40 Prozent schon enthalten.

Zuschläge gibt es

  • für Alleinerziehende: für das 1. minderjährige Kind 145,08 Euro, für das 2. minderjährige Kind 108,81 Euro, für das 3. minderjährige Kind 72,54 Euro, für jedes weitere minderjährige Kind 36,27 Euro und
  • für Personen mit Behinderungen: 208,05 Euro.
  • Für Personen die im Auftrag des AMS Nach- oder Umschulungsmaßnahmen absolvieren und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) erhalten beträgt der Zuschlag 156,27 Euro, wenn die Maßnahme zumindest 4 Monate dauert und 312,54 Euro, wenn die Maßnahme zumindest 12 Monate dauert.

Die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Mindestsicherung und Sozialhilfe betrugen im Jahr 2023 insgesamt 1 102 Mio. Euro. Gemessen an den gesamten Sozialausgaben 2023 in Höhe von 146,2 Mrd. Euro, sind dies weniger als 1 Prozent der Gesamtsozialausgaben Österreichs.

2023 gab das Land Salzburg für die Sozialunterstützung 38,7 Mio. Euro aus. Das sind knapp über 7 Prozent des Sozialbudgets im Jahr 2022 (rund 533 Mio. Euro). 

Die durchschnittliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag 2023 im Bundesland Salzburg bei 687 Euro pro Monat. Österreichweit beläuft sich die durchschnittliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft 2023 auf 802 Euro (2022: 743 Euro). Zum Vergleich: Am höchsten ist die Leistung in Vorarlberg mit 921 Euro und am niedrigsten in Burgenland mit 671 Euro.

Die durchschnittliche Bezugsdauer in Monaten beträgt in Salzburg 7,9 Monate. Österreichweit sind es 9 Monate. Zum Vergleich: Die längste Bezugsdauer mit 9,5 Monaten liegt in Wien vor und die kürzeste durchschnittliche Bezugsdauer weist Vorarlberg mit 6,4 Monaten auf. 

Eine Zunahme an Sozialunterstützungsbezieherinnen und -bezieher ist eng mit der Konjunkturlage und den Arbeitslosenzahlen verknüpft. Viele Menschen erhalten Arbeitslosengeld. Diese Leistung kann aber so gering ausfallen, dass nur durch ergänzende Leistungen aus der Sozialunterstützung eine Existenzsicherung möglich ist. Zu beachten ist, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes am zuletzt verdienten Einkommen orientiert und damit grundsätzlich Teuerungen unberücksichtigt lässt. Ohne Sozialunterstützung wäre ein Abrutschen in die Armut daher noch viel eher zu befürchten.

Sozialunterstützungszahlungen oft unter Maximalbetrag – viele „Aufstocker“

Der Maximalbetrag wird in der Praxis nur an einen geringen Teil (in Salzburg bei der Sozialunterstützung im Jahr 2023 rund 35 Prozent) der Bezieherinnen und Bezieher ausbezahlt. 

Sehr oft wird die Sozialunterstützung ergänzend bezogen - als Zuzahlung zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. 

Mit der Sozialunterstützung werden aber auch Menschen vorübergehend finanziell unterstützt, die ein (zu) geringes Einkommen haben. 

Für mehr als die Hälfte der unterstützten Personen stellte die Sozialunterstützung 2023 nur eine Leistung zur Aufstockung eines anderen Einkommens dar.

Verdienen Menschen durch Arbeit kaum mehr als den Betrag der Sozialunterstützung, so spricht dies weniger gegen diese Unterstützungsleistung als vielmehr gegen die schlechten Lohnverhältnisse in manchen Branchen! 


BMS/SH-Statistik: Armut ist weiblich

Der Anteil an weiblichen Bezieherinnen, die auf eine Leistung angewiesen sind, ist fast in allen Bundesländern höher. Unter den Frauen befinden sich viele Alleinerzieherinnen, aber auch Frauen ohne Pensionsanspruch oder Arbeitnehmerinnen in Teilzeit.

In Salzburg wurde im Jahr 2023 2.201 Männer und 2.524 Frauen unterstützt.

Kinderarmut ist kein Märchen 

Wie die BMS/SH-Statistik außerdem zeigt, sind weit mehr als ein Drittel aller Unterstützten Kinder. 2023 betrug der Anteil der Kinder unter den BMS/SH-Unterstützten 35 Prozent.

Sozialunterstützung ≠ bedingungsloses Grundeinkommen!

Der Bezug der Sozialunterstützung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die auch überprüft werden:

  • Die Sozialunterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, dass jede und jeder zuerst, unabhängig von der Art des Einkommens (Lohn, Pension etc.) dieses einsetzen muss, bevor ein Bezug möglich ist.
  • Dasselbe gilt für Vermögen, das den Vermögensfreibetrag von 7.254,06 Euro pro bezugsberechtigter Person im Haushalt (2025) übersteigt. Die Antragsteller müssen sämtliche Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen.
  • Bevor ein Sozialunterstützungsbezug möglich ist, müssen zuerst auch alle anderen Ansprüche (wie z.B. Arbeitslosengeld, Pensionsansprüche oder Unterhalt) ausgeschöpft sein.
  • Die Sozialunterstützung ist  -  entgegen anderslautenden Behauptungen - keine soziale Hängematte,  weil jeder/jede Arbeitsfähige seine Arbeitskraft einsetzen und an der Sicherung seiner Existenz mitwirken muss.

Mindestsicherung/Sozialhilfe überbrückt Notlagen

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Mindestsicherung/Sozialhilfe als Sozialleistung tatsächliche Notlagen überbrückt und nicht - wie oft fälschlich behauptet - Menschen jahrelang BMS/SH-Leistungen beziehen. Österreichweit wurde 2023 im Durchschnitt die Mindestsicherung 9 Monate bezogen, in Salzburg betrug die durchschnittliche Bezugsdauer ca. 7,9 Monate. 

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