Daten und Fakten – Sozialunterstützung
Am 1. Jänner 2021 hat die Sozialunterstützung die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst. Die Sozialunterstützung ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Für viele ist die Sozialunterstützung ein letzter Rettungsanker, der ein Abgleiten in die absolute Armut verhindert. Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf die Sozialunterstützung in Salzburg. Bei Vergleichen mit anderen Bundesländern bzw. auch Österreich ist zu beachten, dass die Bezeichnungen variieren können. Teilweise werden auch die Begriffe "Mindestsicherung" oder "Sozialhilfe" verwendet.
Mindestsicherung/sozialhilfe
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzahl der unterstützten Personen nicht automatisch Rückschlüsse auf die Höhe der gewährten Unterstützung zulässt. Je nach individuellen Umständen kann diese sehr unterschiedlich ausfallen bzw. viele Personen auch nur "aufstocken".
In Salzburg wurden im Jahr 20244.702 Personen bzw. 3.033 Familien durch die Sozialunterstützung unterstützt.
Sozialunterstützung 2026
2026 beträgt der Sozialunterstützungsrichtsatz im Monat 1.229,89 Euro für alleinstehende und alleinerziehende Personen. Paare bekommen höchstens 1.721,84 Euro. Ab der 3. leistungsberechtigten volljährigen Person im Haushalt beträgt die Sozialunterstützung 553,45 Euro netto pro Monat (höchstens 2.152,31 Euro pro Haushaltsgemeinschaft, mindestens aber 245,98 Euro).
Die Richtsätze für Kinder werden in den Bundesländern unterschiedlich hoch geregelt, in Salzburg liegt dieser für ein minderjähriges Kind bei 307,47 Euro. Bei allen diesen Richtsätzen ist der Wohnkostenanteil in der Höhe von 40 Prozent schon enthalten.
Zuschläge gibt es
- für Alleinerziehende: für das 1. minderjährige Kind 147,59 Euro, für das 2. minderjährige Kind 110,69 Euro, für das 3. minderjährige Kind 73,79 Euro, für jedes weitere minderjährige Kind 36,90 Euro
- für Personen mit Behinderungen: 221,38 Euro
Die Ausgaben für die Mindestsicherung/Sozialhilfe betrugen 2024 österreichweit insgesamt 1,3 Mrd. Euro. Das waren zwar um 19,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Generell muss aber festgehalten werden, dass die Ausgaben für die Sozialhilfe weniger als 1 Prozent des BIP betragen. In Salzburg lagen die Ausgaben 2025 bei 28,8 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag 2024 im Bundesland Salzburg bei 739 Europro Monat. Österreichweit beläuft sich die durchschnittliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft 2024 auf 952 Euro(2023: 802 Euro). Zum Vergleich: Am höchsten ist die Leistung in Tirol mit 996 Euround am niedrigsten in Salzburg mit 739 Euro.
Die durchschnittliche Bezugsdauer in Monaten beträgt in Salzburg 7,9 Monate. Österreichweit sind es 9,1 Monate. Zum Vergleich: Die längste Bezugsdauer mit 9,4 Monatenliegt in Wien vor und die kürzeste durchschnittliche Bezugsdauer weist Vorarlberg mit 7,7 Monaten auf.
Eine Zunahme an Sozialunterstützungsbezieherinnen und -bezieher ist eng mit der Konjunkturlage und den Arbeitslosenzahlen verknüpft. Viele Menschen erhalten Arbeitslosengeld. Diese Leistung kann aber so gering ausfallen, dass nur durch ergänzende Leistungen aus der Sozialunterstützung eine Existenzsicherung möglich ist. Zu beachten ist, dass sich die Höhe des Arbeitslosengeldes am zuletzt verdienten Einkommen orientiert und damit grundsätzlich Teuerungen unberücksichtigt lässt. Ohne Sozialunterstützung wäre ein Abrutschen in die Armut daher noch viel eher zu befürchten.
Sozialunterstützungszahlungen oft unter Maximalbetrag – viele „Aufstocker“
Der Maximalbetrag wird in der Praxis nur an einen Teil (in Salzburg bei der Sozialunterstützung im Jahr 2024 rund 48 Prozent) der Bezieherinnen und Bezieher ausbezahlt.
Sehr oft wird die Sozialunterstützung ergänzend bezogen - als Zuzahlung zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Mit der Sozialunterstützung werden aber auch Menschen vorübergehend finanziell unterstützt, die ein (zu) geringes Einkommen haben.
Für mehr als die Hälfte der unterstützten Personen stellte die Sozialunterstützung 2024 nur eine Leistung zur Aufstockung eines anderen Einkommens dar.
Verdienen Menschen durch Arbeit kaum mehr als den Betrag der Sozialunterstützung, so spricht dies weniger gegen diese Unterstützungsleistung und vielmehr gegen die schlechten Lohnverhältnisse in manchen Branchen!
BMS/SH-Statistik: Armut ist weiblich
Der Anteil an weiblichen Bezieherinnen, die auf eine Leistung angewiesen sind, ist fast in allen Bundesländern höher. Unter den Frauen befinden sich viele Alleinerzieherinnen, aber auch Frauen ohne Pensionsanspruch oder Arbeitnehmerinnen in Teilzeit.
In Salzburg wurde im Jahr 2024 2.178 Männer und 2.524 Frauen unterstützt.
Kinderarmut ist kein Märchen
Wie die BMS/SH-Statistik außerdem zeigt, sind weit mehr als ein Drittel aller Unterstützten Kinder. 2024 betrug österreichweit der Anteil der Kinder unter den BMS/SH-Unterstützten 36,7 Prozent.
Sozialunterstützung ≠ bedingungsloses Grundeinkommen!
Der Bezug der Sozialunterstützung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die auch überprüft werden:
- Die Sozialunterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, dass jede und jeder zuerst, unabhängig von der Art des Einkommens (Lohn, Pension etc.) dieses einsetzen muss, bevor ein Bezug möglich ist.
- Dasselbe gilt für Vermögen, das den Vermögensfreibetrag von 7.379,34 Euro pro bezugsberechtigter Person im Haushalt (2026) übersteigt. Die Antragsteller müssen sämtliche Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen.
- Bevor ein Sozialunterstützungsbezug möglich ist, müssen zuerst auch alle anderen Ansprüche (wie z.B. Arbeitslosengeld, Pensionsansprüche oder Unterhalt) ausgeschöpft sein.
- Die Sozialunterstützung ist - entgegen anderslautenden Behauptungen - keine soziale Hängematte, weil jeder/jede Arbeitsfähige seine Arbeitskraft einsetzen und an der Sicherung seiner Existenz mitwirken muss.
Mindestsicherung/Sozialhilfe überbrückt Notlagen
Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass die Mindestsicherung/Sozialhilfe als Sozialleistung tatsächliche Notlagen überbrückt und nicht - wie oft fälschlich behauptet - Menschen jahrelang BMS/SH-Leistungen beziehen. Österreichweit wurde 2024 im Durchschnitt die Sozialhilfe 9,1 Monatebezogen, in Salzburg betrug die durchschnittliche Bezugsdauer ca. 7,9 Monate.