Vorsicht bei Reformen der Sozialversicherung

Am 27. November 2017 tagte der gesundheitspolitische Ausschuss der Arbeiterkammer Salzburg. Zu Gast war Dr. Alexander Biach, Verbandsvorsitzender des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Diskutiert wurden die politischen Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem aktuell steht. Allen voran die Optimierung im Sozialversicherungswesen rund um im Raum stehende Strukturreformen und Effizienzpotentiale. Die Diskussion mit Dr. Biach zeigte, dass seine Empfehlungen der Bundesregierung gegenüber genau in dieselbe Richtung gehen wie die Forderungen der AK Salzburg: Überhastete Aktionen, wie etwa die kolportierte Zusammenlegung von SV-Trägern seien mit Vorsicht zu genießen. Denn mit großer Wahrscheinlichkeit würde das die Versicherten mehr kosten als nützen – Effizienz-Steigerung also negativ.

Internationale Studie zeigt, wo Effizienz zu holen ist

Dass zu besserer Effizienz mehr dazu gehört, als einfach unreflektiert Zusammenlegungen das Wort zu reden, zeigt eine Studie der „London School of Economics (LSE)“: „Laut dieser Studie ist eine Zusammenlegung von Trägern nicht die ultima ratio, um effektiver zu werden“, berichtet AK-Gesundheitsexpertin Michaela Fischer, „denn laut LSE gibt es weitaus größere Probleme: unter anderem den fehlenden Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Trägern, der zu Ineffizienz und Ungerechtigkeit führt.“

Getrennte Gesundheitsfinanzierung ist das wahre Problem

Die Diskussion rund um die Anzahl und die Zusammenlegung von Versicherungsträgern, verschleiert das viel größere Problem des österreichischen Gesundheitssystems: die getrennte Finanzierung und Steuerung des stationären und niedergelassenen Bereiches. Selbst wenn die Krankenkassen zusammengelegt werden, erfolgt die Finanzierung nach wie vor nicht aus einer Hand. Gerade an diesem Umstand ist nach Ansicht des HV-Chefs anzusetzen - bevor über eine Zusammenlegung von Krankenversicherungsträgern gesprochen wird.

Regionale Gesundheitsversorgung nur mit eigenen Kassen

Von zentraler Bedeutung für die Versicherten ist und bleibt die regionale Gesundheitsversorgung. Eine optimale Versorgung braucht einfach regionale Strukturen bei den Krankenkassen. Ebenfalls einig sind sich AK und HV-Chef Biach, dass Entscheidungen, die die medizinische Betreuung der Menschen im Bundesland betreffen, auch vor Ort gefällt werden – zumal eine regionale Krankenkasse eher auf die Bedürfnisse abgelegener Gebiete eingehen kann: „Im fernen Wien versteht keiner, warum ein Ort Innergebirg eine medizinische Dienstleistung braucht“, bringt Schmidjell die Sache auf den Punkt. Manche Leistungen sind laut Vorgaben schon jetzt nicht mehr vorgesehen. Aber die GKK ermöglicht viele davon trotzdem – pragmatisch und bei den Menschen. Nur eine Planung nah an den Leuten, also eine regionale Planung, geht wirklich darauf ein, was die Bevölkerung vor Ort braucht.

AK und Hauptverband: Keine Alternative zur Selbstverwaltung

Ein zentraler Diskussionspunkt im Ausschuss war die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Auch hier bestand Einigkeit bei den Forderungen: Das System der Selbstverwaltung gibt es seit Anbeginn der Sozialversicherung und hat sich bewährt. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung der Versicherten in den Angelegenheiten der Sozialversicherung darf ihnen nicht entzogen werden, weil sie als Grundprinzip die österreichische Sozialversicherung ausmacht. „Die Selbstverwaltung ist ein besonders wichtiges Gestaltungselement und Teil unserer Demokratie, damit sind wir immer gut gefahren, warum Bewährtes abwürgen?“, spricht AK-Präsident Siegfried Pichler Klartext, „damit wird ermöglicht, dass Personen mit gleichen Interessen ihre Belange selbst regeln. Das ist Demokratie pur. Dieses Prinzip sollten gerade jene respektieren, die mehr direkte Demokratie verlangen.“

Pichler erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Beschäftigten ein Mitspracherecht haben, was mit ihrem Geld geschieht – finanzieren sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen ihre Gesundheitsversorgung doch selbst.

AK-Forderungen im Gesundheitsbereich bleiben aufrecht

Cornelia Schmidjell, AK Direktor-Stellvertreterin und Leitern der Sozialpolitischen Abteilung, fasst die – bereits bekannten - Forderungen der Arbeiterkammer im Sinne der Beschäftigten noch einmal zusammen: „Bei Reformen im Gesundheitswesen darf die regionale Ausgestaltung der Gesundheits- und Krankenversicherungsversorgung nicht angetastet werden!“ Außerdem:

  • Das Prinzip der Selbstverwaltung in der österreichischen Sozialversicherung muss beibehalten werden
  • Die Primärversorgung muss gestärkt werden – insbesondere durch den Ausbau Primärversorgungseinheiten und der Einbeziehung der Pflege in diesem Bereich
  • Die Gesundheitsreform muss endlich in die Tat umgesetzt werden durch
  1. Entlastung des stationären Bereiches in den Krankenanstalten durch Verlagerung in den tagesklinischen oder ambulanten Bereich
  2. Verbesserung der integrierten Versorgung (insbesondere bei chronischen Erkrankungen und Multimorbidität)
  3. Sicherstellung einer nachhaltigen Sachleistungsversorgung
  4. Ausbau einer österreichweit gleichwertigen, flächendeckenden abgestuften Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich für   Erwachsene sowie für Kinder und Jugendlich
  5. Schließung der Lücken in der psychosozialen Versorgung
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