Arbeitsbedingungen in der Reinigung endlich verbessern
Während der Anspruch an Hygiene und Sauberkeit in Pandemiezeiten weiter gestiegen ist, gibt es bei den Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften viel Luft nach oben. Es braucht bessere und gesündere Arbeitsplätze, beginnend mit mehr Prävention und einer lückenlosen Evaluierung von Gefahren.
Reinigungsarbeit ist schwere körperliche Arbeit. Im Lichte der Pandemie ist die Bedeutung dieser oft nur scheinbar „unsichtbar“ erledigten Tätigkeit etwas mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Zugleich hat sich aber auch der Druck auf die Reinigungskräfte, etwa hinsichtlich Arbeitsintensivierung, (noch) weiter erhöht. Und obwohl inzwischen als „systemrelevant“ erkannt, hinkt die Entlohnung einer solchen Zuschreibung weit hinterher.
Dabei bestehen für die Beschäftigten in der Reinigungsarbeit immer schon eine Vielzahl von Gefahren und Mehrfachbelastungen. Das betrifft etwa das Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung oder schweres Heben und Tragen. Starker Zeitdruck, Alleinarbeit und Isolation prägen die Rahmenbedingungen. Häufiger Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen (zB Desinfektionsmittel) und/oder biologischen Arbeitsstoffen wie diversen Bakterien, Viren oder Pilzen, die - je nach Infektionspotential - ebenfalls als gefährlich gelten, gehören zum Arbeitsalltag. Immer wieder haben Beschäftigte zu wenig Informationen über die Funktionsfähigkeit und die maximale Tragedauer der Persönlichen Schutzausrüstung oder wird der Arbeitsschutz aufgrund des Zeitdrucks zurückgestellt.
Viele der genannten typischen Risiken werden häufig übersehen. Die nicht seltenen Folgen: körperliche und psychische Verschleißerscheinungen, Hautkrankheiten sowie Arbeitsunfälle. Sicherheitspersonen haben durch ihre unmittelbare Einbindung ins betriebliche Geschehen die Möglichkeit, Arbeitsschutzprobleme im Betrieb zu erkennen und adäquate Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Zentral für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ist die gesetzliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren. Diese hat auch bei auswärtigen Arbeitsstellen lückenlos zu erfolgen. Wichtig ist, dass die Reinigungsmitarbeiter:innen mit ihrem Erfahrungswissen vor Ort an der Durchführung der Evaluierung und deren Aktualisierungen beteiligt werden. Wo immer möglich, müssen gefährliche durch ungefährliche Stoffe ersetzt und sind wirtschaftliche Interessen dem Schutz der Arbeitnehmer:innen unterzuordnen.
Die Kenntnis von Gefahren ist aber nur ein Teil eines wirksamen Arbeitnehmer:innenschutzes. Auch die Unternehmen müssen ihre Präventionsmaßnahmen verstärken. Dabei spielen Arbeitsgestaltung, Koordination, Information und Unterweisung eine vorrangige Rolle. Eine Erhöhung des Strafrahmens im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bei mangelhafter Prävention kann ebenso wie die Umstellung auf Tagreinigung für einen besseren Präventionsschutz sorgen.
Kommt es dennoch zu einer arbeitsbedingten Erkrankung, braucht es eine soziale Absicherung: So muss die Berufskrankheitenliste dringend um arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder weitere Krebsarten erweitert werden. Apropos Krebs: Auch in diesem Zusammenhang wäre ein stärkeres (Präventions-)Bewusstsein angebracht: Immerhin gelten Formaldehyd in Desinfektionsmitteln, ein Zytostatika-Medikament bei Entsorgungsarbeiten in Gesundheitseinrichtungen oder Asbest bei Sanierungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung als krebserzeugend.