1.2.2022

Mehr Schärfe beim Vollzug des Grundverkehrs

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz erweist sich in der Praxis als zahnloser Tiger. Das gibt selbst die Politik zu. Damit dieses Gesetz Wirkung zeigen kann, braucht es mehr Transparenz und Schärfe beim Vollzug. Wir wollen in die angekündigten Gesetzesreparaturen eingebunden sein und haben im Arbeitnehmerparlament zahlreiche Forderungen für einen treffsicheren Vollzug des Gesetzes beschlossen. 

Ein Puzzlestück im Kampf gegen teures Wohnen, bzw. Flächenknappheit im Wohnbau, sollte das Salzburger Grundverkehrsgesetz sein. Aber obwohl dieses Gesetz schon seit vielen Jahren zahlreiche strenge Bestimmungen enthält, die der Bodenspekulation einen Riegel vorschieben sollen, sind nach wie vor strategische Grundstückskäufe möglich, die nicht der Landwirtschaft dienen. In der öffentlichen Diskussion etwa unter dem Begriff der „Chalet-Dörfer“ bekannt.

Aber statt den Vollzug des Grundverkehrsgesetzes vorab durch klare Erlässe für die Grundverkehrskommissionen in Ordnung zu bringen, wurde vom zuständigen Landesrat angekündigt, das Grundverkehrsgesetz verschärfen zu wollen und dass dazu bereits ein Entwurf existiere. Wir fordern, dass alle Institutionen, die Sitz und Stimme in den Grundverkehrskommissionen haben, gleichberechtigt bei solchen Entscheidungen einbezogen werden.

In der 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg hat das Arbeitnehmerparlament die Salzburger Landesregierung aufgefordert, bei einer Grundverkehrsnovelle folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Nach Vorbild des Vorarlberger Grundverkehrsgesetz fordern wir, dass es keine Unterscheidung zwischen „kleiner“ und „großer“ Grundverkehrskommission mehr gibt. Alle Mitglieder entscheiden dort gemeinsam, gleichberechtig und transparent.

  • Neben der Aufwertung der Rolle der Sozialpartner im Grundverkehr fordern wir – so wie in Vorarlberg praktiziert – eine Aufwertung der Rolle der Gemeinden im Grundverkehr, gemäß ihrer wichtigen Funktion bei der aktiven Bodenpolitik.

  • Wie im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz müssen Sitzungen öffentlich stattfinden können.

  • Schaffung landesweit tätiger hauptamtlicher Grundverkehrskommissionsvorsitzender mit ausreichender Personalausstattung (Beibehaltung der von den Sozialpartnern beschickten Bezirkskommissionen zur Sicherstellung der Regionskenntnisse im Verfahren wie bisher!).

  • Einführung eines unabhängigen, weisungsfreien Grundverkehrsbeauftragten. Dieser hat auch im Wege von unangekündigten Kontrollen alle Belange des Grundverkehrsgesetzes zu kontrollieren.

  • Schaffung eines einheitlichen, strikt einzuhaltenden Antragstellungsprocederes durch ein detailliertes (elektronisches) Antragsformular samt detaillierter Beilagen. Unterlagen sind auf Kosten der Antragsteller in ausreichender Ausfertigung (der Behörde und allen Kommissionsmitgliedern) zur Verfügung zu stellen.

  • Verbindliche Erklärung der Antragsteller analog zu anderen behördlichen Eingaben zum Beispiel wie bei der Einkommenssteuererklärung („Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. …)

  • Erstellung einer Datenbank zu allen Grundverkehrsrechtsgeschäften. Detaillierte Berichte und Auswertungen sind vom Grundverkehrsbeauftragten und den Grundverkehrsbehörden jährlich dem Landtag vorzulegen.

  • Die Agenden der „landwirtschaftlichen Besitzfestigungsgenossenschaft“ sind an die Land-Invest oder eine neu einzurichtende Gesellschaft (unter Landeskontrolle) zu übertragen.

  • Die aktive Bodenpolitik muss als neues Ziel im Salzburger Grundverkehrsgesetz verankert werden. Die Gebietskörperschaften, insbesondere die Gemeinden müssen – auch im Wege der Land-Invest – in die Lage sein, land- und forstwirtschaftliche Flächen für die aktive Bodenpolitik im öffentlichen Interesse erwerben zu können.

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