Nur rasch umsetzbare Maßnahmen helfen gegen Salzburger Verkehrsnotstand

Verfolgt man die Verkehrsdiskussion in der Stadt Salzburg, dann gewinnt man den Eindruck, eine Verlängerung der Lokalbahn, insbesondere die unterirdische Variante, würde quasi die Verkehrsprobleme der ganzen Stadt, ja des gesamten Bundeslandes und der  angrenzenden Regionen mit einem Schlag lösen.

Dem ist freilich nicht so: Um den zunehmenden Verkehr einzudämmen, müssen die noch offenen Hausaufgaben erledigt werden. Schon lange versprochene Projekte wie der integrale Salzburg-Takt für Bahn und Bus nach Schweizer Muster fürs ganze Bundesland, der S-Bahn Y-Takt im Zentralraum und ein modernes O-Bus- bzw. Stadtbussystem gehören umgesetzt bevor neue, große Infrastrukturprojekte forciert werden.

Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Verwirklichung der Regionalstadtbahn ein Versprechen für die Zukunft. Viel mehr braucht es eine glaubwürdige Verkehrspolitik, die einen attraktiven Preis in Kombination mit einem attraktiven Angebot zum Ziel hat.

  • 265-Euro-Ticket für die Kernzone Stadt Salzburg Im Jänner 2021 wurde die seit 2012 bestehende AK-Forderung nach einem 365-Euro-Ticket für das ganze Bundesland umgesetzt. Nun ist die Stadt Salzburg am Zug und soll – wie von uns seit 2014 bereits mehrfach gefordert – zumindest ein 265-Euro-Ticket (für Hauptwohnsitzbewohner) einführen.
  • Ortstaxenfinanzierte „Salzburger Land Mobil Card“ für Nächtigungsgäste Um Touristen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen, braucht es die „Salzburger Land Mobil Card.“ Alle Nächtigungstouristen zahlen über einen Zuschlag zur Ortstaxe dieses Angebot selbst – ohne Subvention der öffentlichen Hand. Während des Aufenthalts können sie dann „kostenlos“ die öffentlichen Verkehrsmittel mit ihrer Gästekarte nutzen.
  • Zufahrtsbeschränkungen für Gäste-Pkw nach dem Modell italienischer Städte Gerade an Spitzentagen (z. B. Schlechtwetter im Juli und August etc.) braucht es in der Stadt Salzburg ein kluges System von Zufahrtsbeschränkungen für Gäste-Pkw mit „Park & Ride“-Angeboten, um den Pendler- und Wirtschaftsverkehr aufrechterhalten zu können. Dazu müssen im Bereich Messezentrum und Salzburg Süd massiv zusätzliche Parkflächen durch Parkhäuser errichtet werden. Italienische Städte zeigen vor, dass dies praktikabel ist.
  • Verdichtung der O-Bus bzw. Bus-Taktfrequenz in der Stadt Salzburg 20-Minuten-Takte sind im öffentlichen Nahverkehr unattraktiv. Hier muss umgehend ein durchgängiger 10-Minuten-Takt eingeführt werden – auch in den Sommermonaten. Zur Morgen- und Abendspitze muss auf den O-Bus-Hauptachsen ein 5-Minuten-Takt etabliert werden.
  • Einsatz von Doppelgelenks-O-Bussen Bereits zweimal wurde der Doppelgelenks-O-Bus erfolgreich auf der Linie 3 getestet aber letztlich nie angeschafft.
  • Infrastrukturausbau im Umweltverbundnetz (O-Bus- bzw. Rad- und Fußwege) Weitere Busspuren bzw. Verlängerungen müssen geprüft und großzügig umgesetzt werden. Gleiches gilt für Rad- und Fußwege. Insbesondere O-Bus-Hauptachsen müssen für Doppelgelenks-Busse ausgebaut werden. Eine Auswertung der Pünktlichkeitsgrade im O-Bus-Netz muss Grundlage für die Netzverbesserungen sein. Dabei kann es auch zu dauerhaften Fahrverboten bzw. Einschränkungen für den Pkw- und Lkw-Verkehr kommen.
  • S-Bahn Y-Konzept mit 15- bzw. 30-Minuten-Takt endlich umsetzen Land und Stadt Salzburg haben – durchaus mit Weitblick – bereits 1997 die Umsetzung des S-Bahn Y-Taktes beschlossen – komplett umgesetzt wurde dieser allerdings nie. Zwar wurden für 11 neue Haltestellen und ein innerstädtisches drittes Gleis 300 Millionen Euro in den Süd-Ast (S3, Golling-Salzburg) und den West-Ast (S3, Salzburg-Freilassing) investiert und auf dem Süd-Ast der 30-Minuten-Takt umgesetzt, allerdings fehlt der „echte“ S-Bahn-30-Minuten-Takt auf dem Nord-Ost-Ast (S2, Salzburg-Straßwalchen). Resultat: Das „Herzstück“ 15-Minuten-Takt an den vier neuen innerstädtischen Haltestellen lässt weiter auf sich warten. Das Land ist am Zug und muss von den ÖBB die entsprechenden Trassenkapazitäten einfordern - der Nahverkehr hat ja laut Gesetz sogar Vorrang vor Fern- und Güterverkehr.
  • „Salzburg-Takt“ für Bahn und Bus landesweit endlich umsetzen In Sachen „Salzburg-Takt“ sind Taten statt Worte gefragt. Angekündigt wurde dieser bereits im Landesmobilitätskonzept 2006-2015, umgesetzt jedoch noch nicht. Insbesondere im Salzburger Zentralraum und in den Bezirken (S-Bahn Pinzgau und S-Pongau; Lungauer-Bus-Takt) braucht es einen guten Standard, wie bei der Salzburger Lokalbahn: ein 30-Minuten-Takt von 5 bis 23 Uhr, in Hauptverkehrszeiten ein 15-Minuten-Takt. Und Spätverbindungen ab Mitternacht und an Wochenenden bis 2 Uhr morgens.
  • Forcierter Ausbau von Park&Ride Land Salzburg, Stadt Salzburg, Gemeinden und die ÖBB müssen gemeinsam in „Park & Ride“-Plätze investieren, insbesondere auch Parkhäuser an Knotenpunkten zwischen Straße und Schiene bzw. Siedlungsschwerpunkten errichten. In der Stadt Salzburg würde sich das Messezentrum und der Bereich Salzburg Süd/Alpenstraße für ein Parkdeck anbieten. Im Zentralraum an gut erschlossenen Haltestellen des S-Bahn-Y, z. B. Golling, Hallein, Seekirchen Süd/Eugendorf etc.
  • Nahverkehrsabgabe nach dem Muster der Wiener
    U-Bahnabgabe 
    Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Seit Anfang der 70er Jahre haben alle Dienstgeber in Wien, die mindestens einen Dienstnehmer beschäftigen, 2 Euro pro Dienstnehmer und Arbeitswoche monatlich abzuführen. Auch in Salzburg müsste es machbar sein, das Wiener Good-Practice-Beispiel der ÖV-Finanzierung zu übernehmen. Umgelegt auf das Land Salzburg dürfte die Abgabe rund 20 bis 25  Mio. Euro pro Jahr bringen. Die zusätzlichen Mittel wären beachtlich, der Aufwand relativ gering, da im Landesabgabenamt alle Unternehmen aufgrund der Tourismusverbandsabgaben ohnehin veranlagt sind.
  • Parkplatzabgabe für Unternehmen Weitere Mittel könnten aus einer Parkplatzabgabe in Höhe von 100 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Unternehmen, deren Mitarbeiter im öffentlichen Raum parken, lukriert werden. Die Einnahmen sollten für den öffentlichen Verkehr zweckgebunden werden. Die die ihren Mitarbeitern keine Parkplätze anbieten und keine Öffi-Tickets zahlen, lagern ihr Problem der fehlenden Parkplätze derzeit auf öffentlichen Grund und Boden aus, dass ist eine Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrung. 
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