2.2.2022

Fördermittel für Erneuerbare Energie: Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen

Mit dem überarbeiteten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird ein ehrgeiziges Ziel verfolgt: Bis 2030 soll der Stromendverbrauch zu 100 Prozent aus inländisch erzeugten erneuerbaren Quellen gedeckt werden (derzeit: 78%). Um dies zu bewerkstelligen, müssen die Kapazitäten in allen Bereichen (Photovoltaik, Wind, Wasserkraft, Biomasse) massiv ausgebaut werden.

Die AK Salzburg steht dem Ausbau der erneuerbaren Energie grundsätzlich positiv gegenüber. Kritisch wird jedoch die dazu notwendige Fördermittelaufbringung gesehen. Seit Jahrzehnten kommen private Haushalte für 45 Prozent der Ökostromförderungen auf, obwohl sie nur rund 25 Prozent des Stroms konsumieren. Industrie und Großgewerbe zahlen hingegen nur rund 21 Prozent der Ökostromförderungen, obwohl sie 43 Prozent des gesamten Stroms verbrauchen. Dazu kommt, dass sich Industrie und das große Gewerbe den Großteil dieser Ökostromförderungen aus den Fördertöpfen abholen. Die Konsumentinnen und Konsumenten kommt diese Ungerechtigkeit teuer: Die Ökostromabgaben eines durchschnittlichen Haushaltes betrag fast 20 Prozent der Jahresstromrechnung.

Im vorliegenden EAG wird diese unfaire Systematik nicht geändert. Vielmehr steigt der von den privaten Haushalten zu viel bezahlte Beitrag weiter an und wird künftig rund 200 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Unfaire Regelung sofort ändern

Die AK fordert aus diesem Grund, dass der Beitrag in Zukunft nach dem Verursacherprinzip aufgebracht werden muss. Industrie und großes Gewerbe sollen gemäß ihrem Anteil am Stromverbrauch in den Topf einzahlen. Die Änderung ist längst überfällig, da die „Trittbrettfahrerei“ der Großverbraucher auf dem Rücken der privaten Haushalte bei der Fördermittelaufbringung weder sozial noch ökologisch zu rechtfertigen und überdies unionsrechtswidrig ist.

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