1.2.2022

„Edelweiß-Ticket“ sozial treffsicherer gestalten

Das so genannte Edelweiß-Ticket, eine günstige Öffi-Jahresnetzkarte für Seniorinnen und Senioren um 299 Euro, ist an sich eine tolle Sache. Aber sie hat noch Verbesserungspotential, denn die Anspruchsvoraussetzungen sind unserer Meinung nach ungerecht gestaltet.  

Im Jänner 2018 wurde mit dem „Edelweiß-Ticket“ eine günstige Öffi-Jahresnetzkarte für das ganze Bundesland für SeniorInnen um 299 Euro eingeführt (kann auch in monatlichen Raten von 25 Euro beglichen werden).

Wer kommt nun in den Genuss dieses Tickets? Die Anspruchsvoraussetzung für das Edelweißticket ist aktuell das Erreichen des 65. Lebensjahres – unabhängig davon, ob die Person noch im Berufsleben steht oder schon in Pension ist.

Und genau hier liegt der Hund begraben: Menschen, die etwa durch die „Schwerarbeitspension“ früher in den Ruhestand gehen, oder Personen, die aufgrund physischer oder psychischer Erkrankungen frühzeitig erwerbsunfähig werden, haben vor ihrem 65. Geburtstag keinen Anspruch auf diese vergünstigte Jahresnetzkarte. Aber gerade jene Gruppen haben in der Regel große Einkommenseinbußen zu verkraften und würden verbilligte Öffis dringend benötigen. Selbst Mindestpensionistinnen und -pensionisten oder Ausgleichszulagenempfängerinnen und -empfängern bleibt das Edelweiß-Ticket verwehrt, sofern sie noch nicht 65 Jahre alt sind.

Der Sinn von Seniorenermäßigungen ist es, Einkommenseinschnitte durch die Pension abzufedern. Da dies dem Edelweißticket nur bedingt gelingt, braucht es Nachbesserungen in punkto sozialer Treffsicherheit. Das Edelweiß-Ticket muss künftig an den Pensionsantritt gekoppelt sein, nicht ans Lebensalter. Dafür machen wir uns stark!

In der 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg hat das Arbeitnehmerparlament die Salzburger Landesregierung aufgefordert, die Anspruchsberechtigung der Jahresnetzkarte für SeniorInnen – „Edelweiß-Ticket"– in Zukunft sozial treffsicherer zu gestalten und bereits mit dem tatsächlichen Pensionsantritt (aber auch Reha-Geld etc.) zu gewähren.    

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