Equal Pay Day 2022
© Rieger, AK
24.10.2024

Equal Pay Day 2024: Frauen verlieren während ihres Arbeitslebens eine halbe Million Euro

AK und ÖGB fordern anlässlich des Equal Pay Day Lohntransparenz NEU.

Am 24. Oktober 2024 ist Equal Pay Day im Bundesland Salzburg. Ab heute haben Männer bereits jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen noch bis Jahresende arbeiten müssen. Hochgerechnet auf ein ganzes Erwerbsleben verlieren Frauen damit knapp eine halbe Million Euro. „Ein Hebel, um diesem Missstand den Kampf anzusagen, ist Lohntransparenz, die diesen Namen auch verdient“, sind sich AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder sowie ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Petra Berger-Ratley einig. Deshalb fordern AK und ÖGB u.a. verpflichtende Einkommensberichte ab einer Firmengröße von 50 Beschäftigten und wirksame Sanktionen bei Verstößen.

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Frauen liegt im Schnitt bei 47.375 Euro pro Jahr. Im Vergleich zu Männern bedeutet das für ganzjährig vollbeschäftigte Frauen in Salzburg ein Minus von 18,7 Prozent oder 10.931 Euro. Frauen verlieren somit in einem Arbeitsleben von 40 bis 45 Jahren knapp eine halbe Million Euro. Im Bezirksvergleich bestehen die größten geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede im Flachgau (21,6 Prozent) und Tennengau (21,4 Prozent), der geringste in der Stadt Salzburg mit 14,6 Prozent. 

„Es wirkt manchmal wie eine Geschlechter-Lotterie. Bist du eine Frau, bekommst du für gleichwertige Arbeit einfach weniger Geld als ein Mann. Das darf nicht sein“, sagt Petra Berger-Ratley, Landesfrauenvorsitzende im ÖGB Salzburg. 

Mehr Transparenz ist das Gebot der Stunde

AK-Präsident Peter Eder betont: „Fairer Lohn ist eine grundlegende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und eine gerechte Altersvorsorge, daher braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Schließung der Lohnlücke.“

Einen wichtigen Hebel stellt die Einkommenstransparenz dar. Mit der bereits bestehenden Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeiter:innen, alle 2 Jahre einen Einkommensbericht zu erstellen, wurde ein wichtiger 1. Schritt gesetzt. Ein 2. muss nun folgen, denn in der bisherigen Form erweist sich dieses Instrument oft als zahnloser Tiger, da es keine abschreckenden Sanktionen bei Nichtbeachtung oder Verstößen gibt.

AK und ÖGB: Berichtspflicht bereits ab 50 Mitarbeiter.innen

Mit dem Inkrafttreten der EU-Lohntransparenzrichtlinie im Mai 2023 besteht die große Chance und Verpflichtung, aufbauend auf den Vorgaben der Richtlinie, die Einkommenstransparenz in Österreich weiter auszubauen, voranzutreiben und neue Maßstäbe zu setzen. „Daher fordern wir daher eine umfassende Umsetzung der Lohntransparenz-Richtlinie: Konkret geht es um die Ausweitung der Berichtspflicht auf Betriebe ab 50 Beschäftigten, die Einführung von Lohntransparenz auch auf Länder und Gemeinden sowie wirksame Sanktionen für Arbeitgeber:innen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen“, fordern Eder und Berger-Ratley unisono.

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