AK Mietzins-Indexrechner

Es stehen zwei Indexrechner zur Verfügung:

Mietpreisbremse-Rechner nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz

Die Mietpreisbremse wurde 2026 eingeführt, um Mieterhöhungen in Zeiten hoher Inflation zu begrenzen. Kurz gesagt: Der Hauptmietzins (Netto-Betrag ohne Betriebskosten) darf höchstens einmal jährlich im April erhöht werden. Bei einer Jahresinflation über 3 % darf diese nur teilweise an die Mieter:innen weitergegeben werden.

Mit diesem Rechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr Mietzins nach der Mietpreisbremse maximal steigen darf.

MIETPREISBREMSE-RECHNER

Berechnen Sie, wann und wie Ihre Miete höchstens steigen darf.

Mietzins-Indexrechner laut Mietvertrag

In den meisten Mietverträgen findet sich eine Wertsicherungsklausel, die vom neuen Mieten-Wertsicherungsgesetz (=Mietpreisbremse) abweicht. Mit diesem Rechner können Sie die Indexberechnung anhand Ihrer individuellen vertraglichen Vereinbarung vornehmen und mit dem Ergebnis der Berechnung nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz vergleichen – das günstigere Ergebnis ist für Sie anzuwenden.

Dieser Rechner ist auch für Berechnungen für Indexanpassungen VOR dem 1. Jänner 2026 (VOR Einführung der Mietpreisbremse am freien Mietmarkt) und außerhalb des Geltungsbereiches des Mieten-Wertsicherungsgesetzes (zB Ein- und Zweifamilienhäuser) anzuwenden.

Mietzins-Indexrechner

Berechnung der Mieterhöhung laut Mietvertrag.

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