Wie viel darf der Makler ver­lang­en?

Mit unserem Maklerprovisionsrechner finden Sie heraus, wie viel Provision ein Makler maximal von Ihnen ver­lang­en darf, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus provisionspflichtig anmieten. 

Nach dem Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip), das seit dem 1.7.2023 gilt, zahlt in der Regel nur mehr der Vermieter die Provision. Es kann aber auch vorkommen, dass man als Mieter Erstauftraggeber ist, und dann die Provision zahlen wird müssen.  

  • Bei unbefristeten Mietverträgen und bei auf über drei Jahre befristeten Verträgen darf die Provision nur zwei Brut­to- Monatsmieten betragen.
  • Bei Mietverträgen, die auf drei oder weniger Jahre befristet sind, darf höchstens eine Brutto-Monatsmiete Provision ver­langt werden.
  • Makelnde Hausverwalter dürfen nicht mehr als eine Brut­to- Monatsmiete verlangen. Bei auf drei Jahre oder kürz­er befristeten Mietverträgen darf die Provision sogar nur mehr eine halbe Monatsmiete betragen.

Tipp

Diese Kriterien berücksichtigt der AK Makler­pro­visions­rechner und zeigt Ihnen schwarz auf weiß, was in Ihrem Fall maximal anfallen darf. 

Rechner

Maklerprovisionsrechner

Ein Umzug kommt meistens teuer – erst recht, wenn auch noch ein Makler mitkassiert. Doch wie viel Provision ist gesetzlich überhaupt erlaubt? Nach dem Bestellerprinzip, das seit dem 1.7.2023 gilt, zahlt ja in der Regel nur mehr der Vermieter die Provision. Rechnen Sie hier!

Für Sie erreicht

Nach dem Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip), das seit dem 1.7.2023 gilt, zahlt in der Regel nur mehr der Vermieter die Provision. 

Maklerprovisionsrechner

So viel darf Ihr Makler verlangen.

Links

  • © 2024 AK Salzburg | Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, +43 (0)662 86 87

  • Datenschutz
  • Impressum