
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat oder Zentralbetriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu informieren.
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat oder Zentralbetriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu informieren.
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