Überwachung der Rechtsvorschriften
Der Betriebsrat hat die Aufgabe die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm unter anderem bestimmte Überwachungsrechte zu.