Vorsicht, wenn Ihr:e Chef:in das zu Ihnen sagt

.1. „ Heute ist nichts zu tun. Gehen Sie heim und arbeiten Sie die Stunden ein anderes Mal ein. “ 

Bedeutet: „Ich möchte, dass Sie jederzeit einspringen, also immer dann, wenn ich das will.“

Das gilt:  Solche „Minusstunden“ darf Ihr:e Arbeitgeber:in nicht einseitig anordnen. Sie können nichts dafür, wenn gerade weniger los ist!


2. Kurz vor Feierabend: „Ich hätte noch eine kleine Aufgabe für Sie!“  

Bedeutet: „Ich kann mir Arbeit schlecht einteilen - und es ist mir egal, wenn Sie schon etwas vorhaben."

Das gilt: Haben Sie wichtige Gründe - zum Beispiel Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin - können Sie Überstunden ablehnen.


3. „ Ich muss Sie kündigen. Bitte unterschreiben Sie diese einvernehmliche Auflösung! “

Bedeutet: „Ich will Ihnen während der Kündigungsfrist keinen Lohn bezahlen."

Das gilt: Eine einvernehmliche Auflösung hat einige Nachteile: Sie sind sofort arbeitslos und bekommen vom Betrieb kein Geld mehr. Sie haben auch keinen Anspruch auf Postensuchtage.


4. „Wenn sich der Umsatz gut entwickelt, sollte sich eine Prämie ausgehen. “

Bedeutet: „Irgendwann in ferner Zukunft bekommen Sie vielleicht eine Prämie - aber auch nur vielleicht!"

Das gilt: Halten Sie bei Gehaltserhöhungen, Prämien & Co ein konkretes Datum und einen konkreten Betrag schriftlich fest!


5. „ Das brauchen Sie sich nicht durchlesen. Unterschreiben Sie einfach hier - und zwar schnell! “

Bedeutet: „Ich will Sie übers Ohr hauen."

Das gilt: Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vorher gelesen haben. Bestehen Sie darauf, alles in Ruhe anzuschauen - wir unterstützen Sie gerne dabei!


6. „Den Rest bekommen Sie in bar auf die Hand! “

Bedeutet: „Ich will Ihnen so wenig wie möglich zahlen - und es ist mir egal, wenn Sie später weniger Pension oder Arbeitslosengeld bekommen."

Das gilt: Seien Sie wachsam! Warum sollte diese Zahlung „versteckt“ werden und vor wem?


7. „Nach Ihrem Krankenstand können Sie bei uns eh wieder anfangen! “

Bedeutet: „Wir wollen Ihnen im Krankenstand kein Geld zahlen (obwohl wir müssten), kündigen Sie deshalb - und ob Sie danach wirklich zurückkommen können, ist völlig unklar."

Das gilt: Werden Sie im Krankenstand gekündigt, bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt, auch über die Kündigungsfrist hinaus. 


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