Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit gibt es nicht mehr. Hier lesen Sie über Übergangsregelungen und was die Regierung ab 2026 plant.
Die Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit ist das Nachfolgemodell der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit und startet frühestens ab Mai 2026.
Das gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch – das AMS prüft, ob Ihre Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.
Das gilt: Sie müssen die Weiterbildung vorab mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Das gilt: Sie müssen mind. 12 Monate ohne Unterbrechung beim aktuellen Betrieb beschäftigt sein. Bei einem Saisonbetrieb sind es mind. 3 Monate sowie mind. 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre beim selben Arbeitgeber.
Das gilt: Der Übergang aus der Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Nach dem Bezug von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld müssen Sie mind. 26 Wochen arbeiten.
Das gilt: Sie erhalten Weiterbildungshilfe in Höhe von mind. 41,49 € pro Tag – das sind monatlich rund 1245 €.
Das gilt: Nach einem abgeschlossenen Diplom- bzw. Masterstudium müssen Sie mind. 4 Jahre arbeiten, damit Sie das Modell in Anspruch nehmen können.
Das gilt: Trotz erfüllter Voraussetzungen kann das AMS ablehnen – z. B. bei ausgeschöpftem Budget.
Das gilt: Bei einem Einkommen unter 3.465 € brutto müssen Sie eine Bildungsberatung beim AMS machen. Erst dann können Sie die Weiterbildungszeit beantragen.
Wichtig: Bei Weiterbildungsteilzeit ist eine Beratung nicht nötig.
Das gilt: Bei einem Einkommen über 3.465 € brutto, muss sich Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber mit 15% an der Förderung beteiligen. Bildungsberatung ist hingegen nicht erforderlich.
Wichtig: Bei Weiterbildungsteilzeit ist keine Arbeitgeber:innen-Beteiligung erforderlich.
Weiterbildungszeit: Die geplante Weiterbildung muss mind. 2 Monate dauern und 20 Wochenstunden oder 20 ECTS-Punkte umfassen - mit betreuungspflichtigen Kindern (Kinder bis zum 7. Lebensjahr) mind. 16 Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte.
Weiterbildungsteilzeit: Die geplante Weiterbildung muss mind. 4 Monate dauern und mind. 10 Wochenstunden oder. ECTS-Punkte umfassen. Bei vorliegenden Kinderbetreuungsverpflichtungen 8 Wochenstunden bzw. 8 ECTS-Punkte.
Dabei müssen Sie Ihre Arbeitszeit um mind. 25 % und max. 50 % reduzieren. Ihre wöchentliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten.
Wichtig: Die angeführten Mindest-Wochenstunden der Weiterbildung müssen in Präsenz oder online in Live-Settings erfolgen.
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