Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuerausgleich" freiwillig, wann verpflichtend? So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.
Unter Werbungskosten können Sie berufliche Ausgaben absetzen: Internet, Handy, Aus- und Weiterbildungen, Fachbücher & Co.
Ebenfalls häufig: Alleinverdiener:innen- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus.
Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen oder Unterhalt zahlen, können Sie den Familienbonus beantragen. Bis zu 2.000 € pro minderjährigem Kind (oder 1.000 Euro beim halben Bonus).
Wichtig: Den Familienbonus immer beim Steuerausgleich angeben – auch wenn er bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.
Nicht das ganze Jahr gearbeitet oder weniger als 1.400 € pro Monat verdient? Dann lohnt sich der Steuerausgleich besonders. Sie bekommen bis zu 55 % Ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück.
Wichtig für: Lehrlinge, Praktikant:innen, pensionierte & geringfügig- bzw. teilzeitbeschäftigte Personen.
Seit 2017 gibt es den automatischen bzw. antragslosen Steuerausgleich. Dabei werden allerdings nur dem Finanzamt bekannte Beträge wie Spenden, Kirchenbeitrag oder Telearbeit-Tage berücksichtigt.
Also gut überlegen, ob Sie nicht doch noch etwas zum Absetzen haben.
Sie bekommen die Pendlerpauschale schon ab einer Wegstrecke von 2 km, wenn Öffis unzumutbar sind. Zusätzlich können Sie dann auch den Pendlereuro (2 € pro km/Jahr) beim Steuerausgleich geltend machen.
Ob Ihnen die Pendlerpauschale zusteht, können Sie hier prüfen: pendlerrechner.bmf.gv.at
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