Arbeitsrechtliche Tipps
Arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub
Rechtlich ist es möglich, den gesamten Urlaub auf einmal zu nehmen. Wichtig: Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss Ihren Urlaubspläne zustimmen - denn Urlaub muss immer für beide Seiten passen.
Es ist verboten, Urlaub mit Geld abzugelten. Denn: Urlaub ist zur Erholung da, pausenlos zu arbeiten macht krank!
Ausnahme: Urlaubsersatzleistung bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Die Höhe lässt sich ganz einfach mit unserem Resturlaubs-Rechner ermitteln.
Sie haben mindestens 3 Jahre Zeit, Ihren Urlaub zu verbrauchen. Wichtig: Ihr:e Chef:in muss Sie aktiv informieren, dass Ihr Urlaub verjährt. Tut er bzw. sie das nicht, verlieren Sie die Urlaubstage nicht.
Ein genehmigter Urlaub kann nicht gestrichen werden. Einzige Ausnahme: Es bricht ein Betriebs-Notstand aus. Ihr:e Chef:in muss dann Storno-Kosten & Co. übernehmen.
Beginnen Sie einen neuen Job, erhalten Sie den vollen Urlaubsanspruch schon nach sechs Monaten. Davor gilt:
>Hier erfahren Sie alles zu Ihrem Urlaubsanspruch
Damit nichts schief geht:
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