5 Mythen zum Steuerausgleich am Prüfstand


Mythos 1:

"Als Arbeitnehmer:in kann ich ohnehin nichts absetzen."

Unter Werbungskosten können Sie berufliche Ausgaben absetzen: InternetHandyAus- und WeiterbildungenFachbücher & Co.

Ebenfalls häufig: Alleinverdiener:innen- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pendlerpauschale oder Familienbonus Plus. 


Mythos 2:

"Der Familienbonus wird automatisch berücksichtigt."

Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen oder Unterhalt zahlen, können Sie den Familienbonus beantragen. Bis zu 2.000 € pro minderjährigem Kind (oder 1.000 Euro beim halben Bonus).

Wichtig: Den Familienbonus immer beim Steuerausgleich angeben – auch wenn er bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde. 


Mythos 3:

"Der Steuerausgleich lohnt sich nicht, habe nicht das ganze Jahr gearbeitet." 

Nicht das ganze Jahr gearbeitet oder weniger als 1.400 € pro Monat verdient? Dann lohnt sich der Steuerausgleich besonders. Sie bekommen bis zu 55 % Ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück. 

Wichtig für: Lehrlinge, Praktikant:innen, pensionierte & geringfügig- bzw. teilzeitbeschäftigte Personen. 


Mythos 4:

"Der Steuerausgleich geht automatisch, man muss gar nichts mehr machen."

Seit 2017 gibt es den automatischen bzw. antragslosen Steuerausgleich. Dabei werden allerdings nur dem Finanzamt bekannte Beträge wie Spenden, Kirchenbeitrag oder Telearbeit-Tage berücksichtigt.

Also gut überlegen, ob Sie nicht doch noch etwas zum Absetzen haben. 


Mythos 5: 

"Leider bekomme ich keine Pendlerpauschale, ich wohne zu nahe am Arbeitsplatz."

Sie bekommen die Pendlerpauschale schon ab einer Wegstrecke von 2 km, wenn Öffis unzumutbar sind. Zusätzlich können Sie dann auch den Pendlereuro (2 € pro km/Jahr) beim Steuerausgleich geltend machen.

Ob Ihnen die Pendlerpauschale zusteht, können Sie hier prüfen: pendlerrechner.bmf.gv.at


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