5 Mythen über´s Urlaubnehmen am Prüfstand

1. Den gesamten Urlaub kann man nicht auf einmal nehmen

Rechtlich ist es möglich, den gesamten Urlaub auf einmal zu nehmen. Wichtig: Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss Ihren Urlaubspläne zustimmen - denn Urlaub muss immer für beide Seiten passen.

2. Wenn man auf Urlaub verzichtet, bekommt man mehr Geld

Es ist verboten, Urlaub mit Geld abzugelten. Denn: Urlaub ist zur Erholung da, pausenlos zu arbeiten macht krank!

Ausnahme: Urlaubsersatzleistung bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Die Höhe lässt sich ganz einfach mit unserem Resturlaubs-Rechner ermitteln. 

3. Die Urlaubstage verjähren schon nach einem Jahr

Sie haben mindestens 3 Jahre Zeit, Ihren Urlaub zu verbrauchen. Wichtig: Ihr:e Chef:in muss Sie aktiv informieren, dass Ihr Urlaub verjährt. Tut er bzw. sie das nicht, verlieren Sie die Urlaubstage nicht.

4. Chef:innen können einen bereits genehmigten Urlaub wieder streichen

Ein genehmigter Urlaub kann nicht gestrichen werden. Einzige Ausnahme: Es bricht ein Betriebs-Notstand aus. Ihr:e Chef:in muss dann Storno-Kosten & Co. übernehmen.

5. Voller Anspruch auf Urlaub besteht erst nach einem Jahr

Beginnen Sie einen neuen Job, erhalten Sie den vollen Urlaubsanspruch schon nach sechs Monaten. Davor gilt:

  • ab 13 Tagen = 1 Urlaubstag
  • ab 2,5 Monaten = 1 Urlaubswoche

>Hier erfahren Sie alles zu Ihrem Urlaubsanspruch

Damit nichts schief geht:

  • Führen Sie selbst Aufzeichnungen über den Urlaubsverbrauch
  • Halten Sie Urlaubsvereinbarungen immer schriftlich fest
  • Kontrollieren Sie immer gleich Ihr Urlaubsgeld, damit Sie keine Fristen für den Einspruch übersehen


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