Wenn der Chef keine Arbeit hat ...
Gerade nichts zu tun? Dann schicken Chefs ihre Mitarbeiter:innen gerne kurzfristig heim. Oft entstehen dabei Minusstunden. Ok ist das nicht immer.
Bedeutet: „Ich möchte, dass Sie jederzeit einspringen, also immer dann, wenn ich das will.“
Das gilt: Solche „Minusstunden“ darf Ihr:e Arbeitgeber:in nicht einseitig anordnen. Sie können nichts dafür, wenn gerade weniger los ist!
Bedeutet: „Ich kann mir Arbeit schlecht einteilen - und es ist mir egal, wenn Sie schon etwas vorhaben."
Das gilt: Haben Sie wichtige Gründe - zum Beispiel Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin - können Sie Überstunden ablehnen.
Bedeutet: „Ich will Ihnen während der Kündigungsfrist keinen Lohn bezahlen."
Das gilt: Eine einvernehmliche Auflösung hat einige Nachteile: Sie sind sofort arbeitslos und bekommen vom Betrieb kein Geld mehr. Sie haben auch keinen Anspruch auf Postensuchtage.
Bedeutet: „Irgendwann in ferner Zukunft bekommen Sie vielleicht eine Prämie - aber auch nur vielleicht!"
Das gilt: Halten Sie bei Gehaltserhöhungen, Prämien & Co ein konkretes Datum und einen konkreten Betrag schriftlich fest!
Bedeutet: „Ich will Sie übers Ohr hauen."
Das gilt: Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vorher gelesen haben. Bestehen Sie darauf, alles in Ruhe anzuschauen - wir unterstützen Sie gerne dabei!
Bedeutet: „Ich will Ihnen so wenig wie möglich zahlen - und es ist mir egal, wenn Sie später weniger Pension oder Arbeitslosengeld bekommen."
Das gilt: Seien Sie wachsam! Warum sollte diese Zahlung „versteckt“ werden und vor wem?
Bedeutet: „Wir wollen Ihnen im Krankenstand kein Geld zahlen (obwohl wir müssten), kündigen Sie deshalb - und ob Sie danach wirklich zurückkommen können, ist völlig unklar."
Das gilt: Werden Sie im Krankenstand gekündigt, bekommen Sie weiterhin Ihr Gehalt, auch über die Kündigungsfrist hinaus.
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