5 Mythen des Mietrechts am Prüfstand

1. Ausmalen beim Auszug ist Pflicht

Dein:e Vermieter:in kann dich nicht zum Ausmalen der Wohnung verpflichten - auch nicht per Mietvertrag. Einzige Ausnahme: Schrille Farben müssen überdeckt werden.

>Alle Infos zum Ausmalen beim Auszug

2. Haustiere sind strikt verboten

Als Mieterin hast du das Recht Haustiere zu halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Verbotsklauseln zur Haustierhaltung rechtlich unwirksam sind.

3. Vermieter:in darf Wohnung betreten

In vielen Mietverträgen wird versucht, Vermieter:innen ein generelles Betretungsrecht einzuräumen. Diese Klauseln sind nicht erlaubt. Nur mit triftigem Grund dürfen Vermieterinnen eintreten.

4. Mietangebot einfach zurückziehen

Bei der Abgabe eines Mietangebots solltest du vorsichtig sein. Dieses ist verbindlich und kann nicht zurückgenommen werden, wenn du die Wohnung doch nicht willst.

5. Musik machen verboten

Wird auf die Nachbarn Rücksicht genommen und werden die üblichen Ruhezeiten eingehalten, kann dir das Musizieren von der Vermieterin bzw. vom Vermieter nicht untersagt werden.

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